Sitzung: 04.11.2021 Rat
Der Bürgermeister hat den Rat über wichtige Angelegenheiten
nach § 85 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zu
unterrichten.
Dieser Pflicht kommt der Bürgermeister mit dem nachfolgenden Bericht nach.
Ø Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner
Sitzung am 15.09.2021 das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl am
12.09.2021 festgestellt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem vorläufigen
Ergebnis haben sich nicht ergeben. Wahleinsprüche sind nicht eingegangen. Das
Wahlergebnis ist rechtskräftig.
Eine detaillierte Übersicht über das Ergebnis der Gemeinderatswahl wird den Ratsmitgliedern heute ausgehändigt.
Ø
Mit
Verordnung vom 06.10.2021 hat die Niedersächsische Landesregierung bestimmt,
dass die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022 stattfindet.
Ø
Nach dem
heutigen Stand ist beabsichtigt, den Neujahrsempfang der Gemeinde am Dienstag,
11.01.2022, 17:00 Uhr, Gasthaus Kempermann, Großenkneten, zu veranstalten.
Ø
Das
Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Großenkneten) kann unter der
Internet-Seite www.grossenkneten.de „Rat und Verwaltung/Satzungen- und
Richtlinien“, aufgerufen werden. Hierauf wird aufmerksam gemacht.
Ø
Mit
Verfügung vom 18.10.2021 hat der Landkreis Oldenburg die I.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
kommunalaufsichtsbehördlich genehmigt.
Ø
Den
Ratsmitgliedern wird in Kürze der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für
das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Beratung über den Haushalt 2022 ist wie folgt
vorgesehen:
15.11.2021 17:00
Uhr Finanz- und Wirtschaftsausschuss
(Vorstellung
des Verwaltungsentwurfs)
29.11.2021 16:00
Uhr Schul- und Sportausschuss
17:00
Uhr Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss
18:00
Uhr Infrastrukturausschuss
02.12.2021 17:00
Uhr Finanz- und Wirtschaftsausschuss
09.12.2021 17:00
Uhr Verwaltungsausschuss
16.12.2021 17:00
Uhr Beschlussfassung durch den Rat
Ø
Mit
Verfügung vom 14.10.2021 hat der Landkreis Oldenburg die 93. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Bissel-Strohriede“ genehmigt. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist nach der Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am
22.10. 2021 in Kraft getreten.
Ø
Der Rat
hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 die Anpassung des Kosten- und
Finanzierungsplanes für das Städtebauförderprogram „Sozialer Zusammenhalt“
beschlossen. Mit Verfügung vom 19.10.2021 hat das Amt für Regionale
Landesentwicklung Weser-Ems der Anpassung der Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht von bisher 12.300.178 € auf nunmehr 19.539.150 €
zugestimmt.
Ø
Den
Mitgliedern des Rates wurde eine Handreichung über den Datenschutz für
kommunale Abgeordnete der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
am 01.11.2021 übermittelt. Es wird ausdrücklich gebeten, die Handreichung zu
beachten.
Ø
Den
Mitgliedern des Rates wird für ihre Ratsarbeit heute ein Taschenbuch des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ausgehändigt.
Ø
In Kürze
wird den Ratsmitgliedern eine Textausgabe des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt. Der Gesetzestext kann heute leider
nicht ausgehändigt werden, weil die Lieferung noch nicht erfolgt ist.
Ø
Der NSGB
fertigt für die Ratsarbeit einen Ratsbrief. Dieser Ratsbrief wird den
Ratsmitgliedern per E-Mail übermittelt. Dafür werden die angegebenen
E-Mail-Adressen dem NSGB mitgeteilt.
Ø
Den
Ratsmitgliedern wird heute ein Informationsblatt über die Arbeit der
Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde ausgehändigt.
Ø
Die
Inzidenz der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Oldenburg hat bereits seit dem
20.10.2021 den Schwellenwert von 50 überschritten. Nachdem diese Neuinfektionen
bisher vorrangig der Fleisch- und Schlachtindustrie (vornehmlich ein Betrieb im Landkreis Cloppenburg, dessen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohnpark Ahlhorn untergebracht sind – die
Fa. Heidemark war und ist nur sehr geringfügig betroffen) – zugeordnet
werden konnten, hat der Landkreis Oldenburg von einer Allgemeinverfügung mit
verschärfteren Regelungen und Zutrittsbeschränkungen abgesehen.
Mittlerweile sind diese Neuinfektionen jedoch
auf verschiedene Bereiche und Altersgruppen verteilt, so dass mit einer
Allgemeinverfügung vom 03.11.2021, welche ab morgen, 05.11.2021 in Kraft tritt,
die Neuinfektionen von über 50 auch offiziell festgestellt wurden.
Danach gilt insbesondere für
Gastronomiebetriebe sowie für körpernahe Dienstleistungen wieder die
3G-Regelung. Auch eine Nutzung der Sporthallen ist ausschließlich nach der
3G-Regelung zulässig (ebenso ab kommenden Dienstag die Nutzung der Dusch- und
Umkleideräume bei der Sportausübung im Freien). Ebenfalls betroffen ist die
Lehrschwimmhalle, allerdings mit Ausnahme der Kinder-Schwimmlernkurse: die
Regelungen gelten erst ab einem Alter von 18 Jahren.
Mit der Allgemeinverfügung wird noch keine
Warnstufe festgelegt. Diese beinhaltet
zwar ähnliche Regelungen, der Indikator Hospitalisierung liegt jedoch aktuell (noch) unter dem
Schwellenwert von 6 (Stand 04.11.2021: 4,1).