Der Bürgermeister hat den Rat über wichtige Angelegenheiten nach § 85 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zu unterrichten.

 

Dieser Pflicht kommt der Bürgermeister mit dem nachfolgenden Bericht nach.

 

Ø  Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl am 12.09.2021 festgestellt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem vorläufigen Ergebnis haben sich nicht ergeben. Wahleinsprüche sind nicht eingegangen. Das Wahlergebnis ist rechtskräftig.

 

            Eine detaillierte Übersicht über das Ergebnis der Gemeinderatswahl wird den      Ratsmitgliedern heute ausgehändigt.

 

Ø  Mit Verordnung vom 06.10.2021 hat die Niedersächsische Landesregierung bestimmt, dass die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 09.10.2022 stattfindet.

 

Ø  Nach dem heutigen Stand ist beabsichtigt, den Neujahrsempfang der Gemeinde am Dienstag, 11.01.2022, 17:00 Uhr, Gasthaus Kempermann, Großenkneten, zu veranstalten.

 

Ø  Das Ortsrecht (Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Großenkneten) kann unter der Internet-Seite www.grossenkneten.de „Rat und Verwaltung/Satzungen- und Richtlinien“, aufgerufen werden. Hierauf wird aufmerksam gemacht.

 

Ø  Mit Verfügung vom 18.10.2021 hat der Landkreis Oldenburg die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 kommunalaufsichtsbehördlich genehmigt.

 

Ø  Den Ratsmitgliedern wird in Kürze der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Die Beratung über den Haushalt 2022 ist wie folgt vorgesehen:

 

15.11.2021                 17:00 Uhr Finanz- und Wirtschaftsausschuss

                                   (Vorstellung des Verwaltungsentwurfs)

29.11.2021                 16:00 Uhr Schul- und Sportausschuss

                                   17:00 Uhr Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschuss

                                   18:00 Uhr Infrastrukturausschuss

02.12.2021                 17:00 Uhr Finanz- und Wirtschaftsausschuss

09.12.2021                 17:00 Uhr Verwaltungsausschuss

16.12.2021                 17:00 Uhr Beschlussfassung durch den Rat

 

Ø  Mit Verfügung vom 14.10.2021 hat der Landkreis Oldenburg die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Bissel-Strohriede“ genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach der Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 22.10. 2021 in Kraft getreten.

 

Ø  Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 die Anpassung des Kosten- und Finanzierungsplanes für das Städtebauförderprogram „Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen. Mit Verfügung vom 19.10.2021 hat das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems der Anpassung der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht von bisher 12.300.178 € auf nunmehr 19.539.150 € zugestimmt.

 

Ø  Den Mitgliedern des Rates wurde eine Handreichung über den Datenschutz für kommunale Abgeordnete der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen am 01.11.2021 übermittelt. Es wird ausdrücklich gebeten, die Handreichung zu beachten.

 

Ø  Den Mitgliedern des Rates wird für ihre Ratsarbeit heute ein Taschenbuch des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) ausgehändigt.

 

Ø  In Kürze wird den Ratsmitgliedern eine Textausgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgehändigt. Der Gesetzestext kann heute leider nicht ausgehändigt werden, weil die Lieferung noch nicht erfolgt ist.

 

Ø  Der NSGB fertigt für die Ratsarbeit einen Ratsbrief. Dieser Ratsbrief wird den Ratsmitgliedern per E-Mail übermittelt. Dafür werden die angegebenen E-Mail-Adressen dem NSGB mitgeteilt.

 

Ø  Den Ratsmitgliedern wird heute ein Informationsblatt über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde ausgehändigt.

 

Ø  Die Inzidenz der Corona-Neuinfektionen im Landkreis Oldenburg hat bereits seit dem 20.10.2021 den Schwellenwert von 50 überschritten. Nachdem diese Neuinfektionen bisher vorrangig der Fleisch- und Schlachtindustrie (vornehmlich ein Betrieb im Landkreis Cloppenburg, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohnpark Ahlhorn untergebracht sind – die Fa. Heidemark war und ist nur sehr geringfügig betroffen) – zugeordnet werden konnten, hat der Landkreis Oldenburg von einer Allgemeinverfügung mit verschärfteren Regelungen und Zutrittsbeschränkungen abgesehen.

 

Mittlerweile sind diese Neuinfektionen jedoch auf verschiedene Bereiche und Altersgruppen verteilt, so dass mit einer Allgemeinverfügung vom 03.11.2021, welche ab morgen, 05.11.2021 in Kraft tritt, die Neuinfektionen von über 50 auch offiziell festgestellt wurden.

 

Danach gilt insbesondere für Gastronomiebetriebe sowie für körpernahe Dienstleistungen wieder die 3G-Regelung. Auch eine Nutzung der Sporthallen ist ausschließlich nach der 3G-Regelung zulässig (ebenso ab kommenden Dienstag die Nutzung der Dusch- und Umkleideräume bei der Sportausübung im Freien). Ebenfalls betroffen ist die Lehrschwimmhalle, allerdings mit Ausnahme der Kinder-Schwimmlernkurse: die Regelungen gelten erst ab einem Alter von 18 Jahren.

 

      Mit der Allgemeinverfügung wird noch keine Warnstufe festgelegt. Diese           beinhaltet zwar ähnliche Regelungen, der Indikator Hospitalisierung liegt        jedoch aktuell (noch) unter dem Schwellenwert von 6 (Stand 04.11.2021: 4,1).