Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Ratsherr Torsten Deye wird zum Ratsvorsitzenden gewählt.


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 61 Abs. 1 NKomVG wählt der Rat in seiner 1. Sitzung unter der Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitglieds aus seiner Mitte, die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied und jede Fraktion/Gruppe.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; bei nur einem Wahlvorschlag wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist diejenige/derjenige, für die/den die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 17) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im 1. Wahlgang nicht erreicht, so findet ein 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im 2. Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Ratsherr Martens schlägt namens der CDU-Fraktion vor, Ratsherrn Torsten Deye zum Ratsvorsitzenden zu wählen.

 

Da niemand widerspricht, wird offen durch Handzeichen gewählt.

 

Ratsherr Deye erhält bei 1 Stimmenthaltung 31 Ja-Stimmen.

 

Damit ist Ratsherr Deye zum Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Auf Befragung durch den Altersvorsitzenden Hartmut Giese erklärt Ratsherr Deye, dass er die Wahl annehme und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

 

Sodann übernimmt Ratsherr Deye den Ratsvorsitz.