Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass sich die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode 2021-2026 um 2 erhöht.


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 74 Abs. 1 NKomVG setzt sich der Verwaltungsausschuss aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und gegebenenfalls den Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat) sowie dem Beamten auf Zeit zusammen.

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden mit 32 Ratsfrauen und Ratsherren 6 Beigeordnete (§ 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG).

 

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat in den Gemeinden mit 16 – 44 Ratsfrauen und Ratsherren für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.