Sitzung: 04.11.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0029/2021-2026
Beschluss:
Der Rat stellt die Besetzung der unbesoldeten Stellen,
wie sie sich aus den Tagesordnungspunkten 11.1 bis 11.6 ergeben, nach § 71 Abs.
5 NKomVG fest.
Sach- und Rechtslage:
Die Besetzung der unbesoldeten Stellen nach § 71 Abs. 5 NKomVG ist vom Rat durch Beschluss gem. § 71 Abs. 4 NKomVG festzustellen.