Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Rat stellt die Besetzung der unbesoldeten Stellen, wie sie sich aus den Tagesordnungspunkten 11.1 bis 11.6 ergeben, nach § 71 Abs. 5 NKomVG fest.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Besetzung der unbesoldeten Stellen nach § 71 Abs. 5 NKomVG ist vom Rat durch Beschluss gem. § 71 Abs. 4 NKomVG festzustellen.