Erster Gemeinderat Bigalke weist gem. § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG das Ratsmitglied Linus Küther sowie die hinzugewählten Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschusses auf die Pflichten nach §§ 40 bis 42 hin. 

 

Weiter verpflichtet Erster Gemeinderat Bigalke Ratsherrn Linus Küther förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.