Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 ist der Beschlussvorlage-Nr. BV/0042/2021-2026 beigefügt.

 

In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2021 berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch geringere Steuererträge und Schlüsselzuweisungen einen Fehlbetrag von 1.580.400 € aus. Der Haushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der voraussichtliche Fehlbetrag mit Mitteln der Überschussrücklage verrechnet werden kann.

 

Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.748.100 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 30.455.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 4.074.900 € verbleibt. Eine Kreditermächtigung ist in Höhe von 1.350.800 € berücksichtigt.

 

Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf verwiesen.

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung im Einzelnen vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Erster Gemeinderat Bigalke erläutert die Sach- und Rechtslage. Insbesondere weist er auf die mögliche Erstattung der Gewerbesteuer eines großen Gewerbesteuerzahlers zu Beginn des Jahres 2022 hin. Diese Erstattung wurde bisher noch nicht in den Haushaltsplan 2022 aufgenommen, da noch keine Entscheidung hierzu vorliege.

 

Sodann erläutert Kämmerer Looschen den Ausschussmitgliedern die Grundzüge des Haushaltsplanentwurfes anhand einer Präsentation.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0042/2021-2026 beigefügt.

 

Ratsherr Lahrmann fragt nach, ob der Zuschuss des Landes Niedersachsen in Höhe von ca. 2 Mio. € aufgrund der Coronakrise eine pauschale Zahlung sei und ob hier eine Rückerstattungsverpflichtung zu erwarten sei.

 

Kämmerer Looschen erklärt, dass es sich hierbei nicht um eine Pauschale handele, sondern die Gemeinde Großenkneten eine Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 2 Mio. € erhalten habe, die durch Vergleiche mit den Gewerbesteueraufkommen der Vorjahre berechnet wurde.

 

Ratsherr Hüsers erkundigt sich nach dem Stand der Digitalisierung in den Schulen und möchte wissen, wie es mit der Installation von Luftfilteranlage in den Schulen aussehe.

 

Erster Gemeinderat Bigalke antwortet, dass die Gemeinde Großenkneten 499.000,00 € Fördermittel aus dem Digitalpakt Schulen erhalte. Zunächst sei die Infrastruktur in den Schulen herzurichten. Aktuell erfolge der Ausbau der Infrastruktur in der Grundschule Ahlhorn sowie in der Oberschule Graf-von-Zeppelin-Schule in Ahlhorn. Die IT-Infrastruktur für die Grundschulen Großenkneten, Huntlosen und Sage werden bis zum Herbst des nächsten Jahres eingerichtet. Die Kosten für die Endgeräte übernehme vollständig die Gemeinde Großenkneten. Hierüber gebe es einen Grundsatzbeschluss.

 

Bezüglich der Luftfilteranlagen seien die Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Großenkneten auf Grundlage des Rahmenhygieneplanes Schulen untersucht worden. Dabei sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass es derzeit keinen Bedarf an Luftfilteranlagen gebe. Die Situation sei mit den Schulleitungen besprochen.