Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Bericht der Niedersächsischen Landesforsten wird zur Kenntnis genommen.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Fraktion Kommunale Alternative beantragt durch die Niedersächsischen Landesforsten in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses einen Bericht über den Zustand der Ahlhorner Fischteiche abzugeben.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0045/2021-2026 beigefügt.

 

Frau Regina Dörrie, Niedersächsische Landesforsten, wird in der Sitzung berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bericht der Niedersächsischen Landesforsten wird zur Kenntnis genommen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Ratsherr Behrens erklärt die Gründe für den Antrag der Fraktion Kommunale Alternative.

 

Anschließend trägt Herr Schöttelndreier, Niedersächsische Landesforsten, anhand einer Präsentation die Gesamtproblematik der Ahlhorner Fischteiche vor. Er beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Ratsherr Breitenbach möchte wissen, ob die Wasserförderung durch den OOWV negative Auswirkungen auf den Zustand der Ahlhorner Fischteiche habe.

 

Herr Schöttelndreier erklärt, dass hierzu noch keine konkreten Erkenntnisse vorhanden seien.

 

Auf Nachfrage des Mitglieds Reinkober antwortet Frau Dörrie, dass ein Flächenankauf im Oberlauf der Lethe aufgrund der Flächenknappheit problematisch sei. Bisher sei es allenfalls gelungen, kleine Flächen anzukaufen.

 

Beigeordneter Behrens spricht einen geplanten Sandabbau auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg an.

 

Frau Dörrie erläutert, dass vor ca. fünf Jahren ein Sandabbau im Nassverfahren beantragt worden sei. Die Landesforsten hätten darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Es seien bereits zahlreiche Gutachten erstellt worden.

 

Ratsherr Breitenbach weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft durch technische Fortschritte deutliche Verbesserungen erzielt worden seien. Als Beispiel nennt er die Ausbringungstechnik für Gülle.

 

Bürgermeister Schmidtke erkundigt sich, welche Sanktionen erfolgen, falls es in FFH-Gebieten Verschlechterungen gebe.

 

Herr Schöttelndreier antwortet, dass Kontrollen nur alle zehn Jahre stattfinden.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0045/2021-2026 beigefügt.