Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 vorgestellt.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0051/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.

 

In die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes V und bedeutende Maßnahmen:

 

Ergebnishaushalt

Teilhaushalt V – Bau

Produkt                                             Produktnummer                   Seitenzahl des Entwurfs

Grundstücks- und                               P1.111400                                                   88

Gebäudemanagement

Städteplanung, Vermessung,             P1.511000                                                   89

Raumordnung

Dorferneuerung/Städtebauförderung P1.511100                                               90 + 91

Bauverwaltung                                   P1.521000                                                   92

Abwasserbeseitigung                         P1.538000                                                   93

Straßen, Wege und Plätze                  P1.541000                                                   94

Straßenreinigung, -beleuchtung         P1.545000                                                   95

und Winterdienst                                                                                       

Grünanlagen und Kinderspielplätze  P1.551000                                                   96

Ehrenfriedhöfe                                   P1.553000                                                   97

Bauhof                                               P1.573000                                                   98

 

Finanzhaushalt

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen                                       101 - 103

                                   

Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Infrastrukturausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Kämmerer Looschen trägt die in die Zuständigkeit des Fachausschusses fallenden Produkte und Investitionen vor.

 

Ratsherr Rykena bittet, die Auflösungserträge aus Sonderposten zu erklären.

 

Weiter erkundigt er sich, warum der Ansatz für die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ niedriger angesetzt sei als in den Vorjahren.

 

Kämmerer Looschen antwortet, dass die Aufwendungen für Reparaturen nur schwer abschätzbar seien.

 

Ratsherr Rykena fragt nach dem Verfahren von Kompensationsmaßnahmen.

 

Kämmerer Looschen erläutert, dass unter anderem mit den Niedersächsischen Landesforsten und dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband zusammengearbeitet werde und Werteinheiten eingekauft werden. Die Maßnahmen wurden von den Vertragspartnern durchgeführt.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich, ob es zum geplanten neuen Baugebiet in Halenhorst bereits eine Nachfrage nach Grundstücken gebe.

 

Kämmerer Looschen antwortet, dass eine verhaltene Nachfrage bestehe.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Behrens erklärt Kämmerer Looschen, dass sich Kaufinteressenten für Grundstücke vormerken lassen könnten.

 

Mitglied Reinkober bittet, die Investitionskosten für die Erschließung des Gewerbe- und Industriegebietes Huntlosen, Sannumer Straße, zu erläutern.

 

Kämmerer Looschen erklärt die baulichen Investitionskosten und weist auf die Ablösesumme für die Herstellung einer Linksabbiegerspur in der Kreisstraße hin.

 

Mitglied Mosgallik fragt, welches Material für den Straßenendausbau „Mühlsteinring“ und das Teilstück „Triftweg“ vorgesehen sei.

 

Bauamtsleiter Schröder antwortet, dass ein Betonsteinpflaster vorgesehen sei.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Beelage begründet Kämmerer Looschen die Herrichtung einer fußläufigen Anbindung von der Königsberger Straße bis zur Vechtaer Straße auf dem Grundstück des Forstamtes.

 

Ausschussvorsitzender Behrens erkundigt sich nach der Länge des vorgesehenen Geh- und Radweges sowie dem vorgesehenen Material für den Ausbau.

 

Bauamtsleiter Schröder gibt an, dass eine wassergebundene Decke vorgesehen sei.

 

Protokollanmerkung:

 

Die Länge des vorgesehenen Geh- und Radweges beträgt ca. 125 m.

 

 

Ratsherr Stoll fragt, ob die voraussichtlichen Steigerungen bei den Energiekosten mit kalkuliert seien.

 

Kämmerer Looschen erklärt, dass eine gewisse Steigerung einkalkuliert sei. Die Stromversorgung der gemeindlichen Objekte sei erst im Haushaltsjahr 2023 neu zu vergeben.

 

Mitglied Reinkober lässt sich den Ansatz für die Personalkosten erläutern.

 

Auf Nachfrage des Mitgliedes Reinkober erläutert Kämmerer Looschen den Haushaltsansatz für die Abwasserbeseitigung. Er weist auf höhere Reparaturkosten im Bereich der Abwasserbeseitigung im Jahr 2021 hin.

 

Mitglied Reinkober fragt, ob der Ansatz im Bereich „Gehwege“ etwas zu niedrig kalkuliert sei.

 

Kämmerer Looschen verweist darauf, dass es hier ausschließlich um Reparaturen und nicht um Investitionen gehe.

 

Beigeordneter Wilke erkundigt sich nach der Prioritätenliste zum Straßenbau.

 

Kämmerer Looschen erklärt den Unterschied zwischen den Ansätzen für die Straßenunterhaltung und dem investiven Straßenbau.

 

Mitglied Reinkober macht auf die Kostensteigerungen im Bereich von Materialbeschaffungen als auch beim Personal aufmerksam.