Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 15.11.2021 vorgestellt.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0053/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.

 

In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte der Teilhaushalte I und II und bedeutende Maßnahmen:

 

Ergebnishaushalt

 

Teilhaushalt I - Hauptverwaltung

Produkt                                             Produktnummer                   Seitenzahl des Entwurfs

Förderung des Sports                         P1.421000                                                  36

Eigene Sportstätten                           P1.424000                                                  37

           

Teilhaushalt II – Organe, Personal und Schule

Produkt                                             Produktnummer                   Seitenzahl des Entwurfs

Grundschulen                                     P1.211000                                                  46

Graf-von-Zeppelin-Schule                 P1.216000                                                  47 + 48

(Oberschule)                                                                                              

Inklusion                                            P1.243000                                                  49

 

Finanzhaushalt

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Vom Teilhaushalt I – Hauptverwaltung                                                           

Investitionszuschüsse Sportvereine (I1.000030.525)                                            41                

Erwerb von Sportgeräten (I1.000052.510)                                                            41

 

Teilhaushalt II – Organe, Personal und Schule                                                54              

                                   

Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen wird zugestimmt.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Kämmerer Looschen erläutert ausführlich den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen.

 

Ratsfrau Schilberg erfragt, warum bei den Schulen keine Mittel für Luftfilteranlagen eingeplant seien.

 

Erster Gemeinderat Bigalke erläutert, dass bei allen Schulen der anzuwendende Rahmenhygieneplan Schule inklusive AHA-Regeln und Lüftungsvorgaben eingehalten werden könne. Die Graf-von-Zeppelin-Schule sei mit einer Raumluftfilteranlage ausgestattet. Eine Ausstattung mit mobilen Filteranlagen sei somit nicht notwendig und würde nur einer Ergänzung dienen. Die Schulleitungen der Schulen seien informiert und tragen diese Entscheidung voll umfänglich mit.

 

Beigeordnete Grotelüschen möchte erfahren, ob die IT-Infrastruktur an allen Schulen abgeschlossen ist.

 

Erster Gemeinderat Bigalke bestätigt, dass an allen Schulen die IT-Infrastruktur geplant sei. Die Kosten für die Herrichtung der IT-Infrastruktur machen es notwendig, hierfür sämtliche Fördermittel einzusetzen. So sei die Ausstattung mit entsprechenden Endgeräten in den nächsten beiden Haushaltsjahren einzuplanen. In der Graf-von-Zeppelin-Schule und der Grundschule Ahlhorn sei die IT-Infrastruktur bis zum Jahresende abgeschlossen. Bei den anderen Grundschulen sei vorgesehen, dass die IT-Infrastruktur bis spätestens Ende des Jahres 2022 hergestellt sei, wobei ein frühzeitiger Abschluss der Arbeiten bei allen Grundschulen angestrebt werde.

 

Ratsherr Richter erfragt, wo die Mittel der Sprachförderung im Haushalt wiederzufinden seien.

 

Kämmerer Looschen erläutert die Systematik des Haushaltsplanes. Die Mittel für Sprachförderungen seien im Ergebnishaushalt im Produkt der Graf-von-Zeppelin-Schule unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant.

 

Erster Gemeinderat Bigalke weist darauf hin, dass 18.000,00 € als Vorleistung für das Land bei der Sprachförderung für die Graf-von-Zeppelin-Schule eingeplant seien.

 

Sodann lässt Ausschussvorsitzende Johannes über die Beschlussempfehlung abstimmen.