Mitglied Koch:

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation ist bei mir die Frage aufgekommen, wie es mit den sog. Regenrinnen an den Grundstücksauffahrten aussieht. Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass das Niederschlagswasser nicht in den Straßenraum gelangt. Werden die Grundstückszufahrten in den Baugebieten unregelmäßig überprüft?

 

Erster Gemeinderat Bigalke:

 

Das Problem hinsichtlich der Oberflächenentwässerung von Privatgrundstücken auf die öffentlichen Straßenflächen findet sich an vielen Orten in der Gemeinde. Eine regelmäßige Überprüfung der Baugebiete ist nicht leistbar. Sie findet nur dann statt, wenn die Verwaltung einen entsprechenden Hinweis bekommt.