Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Verkaufspreis für die Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 131 „Gewerbegebiet Sannumer Straße-Nord“ wird auf 25,00 €/qm zzgl. 1,50 €/qm Schmutzwasser- und 0,75 €/qm Oberflächenwasserkanalbaubeitrag festgesetzt.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden den angrenzenden Gewerbebetrieben zu einem Kaufpreis von 4,00 €/qm angeboten. Gleiches gilt für die festgesetzte Bauverbotszone im Bereich der Sannumer Straße.

 

Das Gewerbegrundstück ist innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem gewerblich genutzten Gebäude zu bebauen. Wenn die Bebauung nicht fristgerecht erfolgt, ist das Grundstück kosten- und lastenfrei an die Gemeinde Großenkneten zurückzugeben. Zur Sicherung ist ein Wiederkaufsrecht zu vereinbaren (Rückübertragung).

 

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Grundstücke zu diesen Bedingungen zu verkaufen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat hat am 28.06.2021 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum, Gewerbegebiet Sannumer Straße-Nord“ gefasst. Die Erschließung des Gebietes wird vorbereitet. Nach der Erschließung können die Grundstücke zum Kauf angeboten werden. Es sind daher die Grundstückskaufpreise und die Verkaufsbedingungen festzulegen.

 

Unter Berücksichtigung der Grunderwerbs- und Erschließungskosten sowie der bewilligten Förderung ist ein Kaufpreis von 25,11 €/qm kalkuliert worden. Es steht eine Verkaufsfläche von 35.180 qm zur Verfügung.

 

Für den Förderantrag hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg einen Verkehrswert für diese Gewerbefläche in Höhe von 25,00 €/qm festgelegt. Der Bürgermeister hält diesen Verkaufspreis auch für marktgerecht. Zusätzlich ist ein Schmutzwasserkanalbaubeitrag von 1,50 Euro/qm sowie ein Oberflächenkanalbaubeitrag von 0,75 €/qm zu zahlen.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann dem angrenzenden Gewerbebetrieb ebenso angeboten werden, wie die festgesetzte Bauverbotszone im Bereich der Sannumer Straße. Der Verkaufspreis für diese Flächen sollte 4,00 €/qm betragen. Die Bepflanzung der Flächen, die als Ausgleich und Ersatz angerechnet wird, übernimmt die Gemeinde.

 

Die Grundstücke sind nur für eine gewerbliche Nutzung zu vergeben.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der Verkaufspreis für die Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 131 „Gewerbegebiet Sannumer Straße-Nord“ wird auf 25,00 €/qm zzgl. 1,50 €/qm Schmutzwasser- und 0,75 €/qm Oberflächenwasserkanalbaubeitrag festgesetzt.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden den angrenzenden Gewerbebetrieben zu einem Kaufpreis von 4,00 €/qm angeboten. Gleiches gilt für die festgesetzte Bauverbotszone im Bereich der Sannumer Straße.

 

Das Gewerbegrundstück ist innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem gewerblich genutzten Gebäude zu bebauen. Wenn die Bebauung nicht fristgerecht erfolgt, ist das Grundstück kosten- und lastenfrei an die Gemeinde Großenkneten zurückzugeben. Zur Sicherung ist ein Wiederkaufsrecht zu vereinbaren (Rückübertragung).

 

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Grundstücke zu diesen Bedingungen zu verkaufen.