Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Beschluss:

 

Das Ergebnis der ersten Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes für den Landkreis Oldenburg wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Beratung über eine Beauftragung einer Vertiefungsstudie zum Wohnraumversorgungskonzept für die Gemeinde wird bis zur nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zurückgestellt.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Landkreis Oldenburg hat eine Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes durchgeführt. Mit der Ausarbeitung wurden die Büros p+t Planung, Bremen, und HKP, Kassel, beauftragt.

 

Ziel des Wohnraumversorgungskonzeptes für den Landkreis Oldenburg ist eine quantitative und qualitative Einschätzung zum Bedarf an kostengünstigem Mietwohnraum aus vorhandenen Bestandsdaten und Prognosen zu erarbeiten und hierfür geeignete Empfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln.

 

Das Büro p+t Planung, Bremen, wird die Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzeptes in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen und erläutern.

 

Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs sollte auf Basis der Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes eine weiterführende Vertiefungsstudie für die Gemeinde angestrebt werden, um die Ergebnisse des Konzeptes auf eine örtliche Ebene zu übertragen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, das Ergebnis der ersten Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes für den Landkreis Oldenburg zur Kenntnis zu nehmen.

 

Eine Vertiefungsstudie zum Wohnraumversorgungskonzept für die Gemeinde ist in Auftrag zu geben.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Frau Morgenschweis stellt die Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzeptes vor.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0136/2021-2026 beigefügt.

 

Das Konzept ist Voraussetzung für eine Förderung von Wohnraum durch die NBank. Insbesondere im Ortsteil Ahlhorn habe eine starke Bevölkerungsentwicklung stattgefunden. Sie stellt heraus, dass es in der Gemeinde eine junge Altersstruktur sowie viele Familien gibt. Sowohl der Kaufpreis für Bestandsimmobilien wie auch der Mietpreis sind seit 2016 sehr stark angestiegen. Insbesondere im Bereich des günstigen Wohnraums bis 7,50 €/m² und bei kleineren Wohnungen bis 70 m² gebe es einen erheblichen Bedarf. Nur lediglich ein Viertel des Bedarfs aus 2016 bis 2017 konnte gedeckt werden. Hinzu wird sich in den nächsten Jahren der Bedarf durch Wohnungen verschärfen, die aus der Zweckbindung fallen.

 

Herr Theiling stellt fest, dass pro Jahr ca. 100 Wohneinheiten entstehen müssten, um den Bedarf zu decken. Hierbei ist zu prüfen, in welchen Ortsteilen dieser städtebaulich umgesetzt werden kann. Eine vertiefende Analyse sei hierfür erforderlich. In den nächsten 10 Jahren bestehe ein Gesamtbedarf an ca. 1.060 Wohneinheiten. Besonders der Mietwohnungssektor müsse erheblich unterstützt werden. Speziell gebe es einen erheblichen Nachholbedarf an barrierefreien Wohnungen, kleinen Wohnungen sowie sozial geförderten Wohnungen. Eine Möglichkeit bestehe darin, die Innenentwicklung und damit die Ortskerne zu stärken. Hierbei müsse kritisch hinterfragt werden, ob der anzuwendende Stellplatzschlüssel von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit in diesen Bereichen wirklich notwendig sei. Eine weitere Möglichkeit sieht er in einer verbindlichen Quote für sozialen Wohnungsbau in Baugebieten sowie die Schaffung von weiterem Bauland. In den Bebauungsplänen sollten grundsätzlich mehrere Wohneinheiten pro Grundstück zugelassen werden. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sollte sich die städtebauliche Entwicklung auf die Ortsteile Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen konzentrieren.

 

Beigeordneter Uwe Behrens erfragt, weshalb die mittlere Haushaltsprognose nur aus zwei Statistiken gezogen wurde.

 

Frau Morgenschweis erläutert, dass es zwar seitens der Bertelsmann-Stiftung eine Prognose gebe, diese jedoch seit 2012 nicht aktualisiert wurde. Diese sei aufgrund verschiedener Sondereffekte nicht aussagekräftig.

 

Stellv. Vorsitzender Wendt spricht die Baukostenentwicklung an. Die Schaffung von Wohnraum müsse für den Investor refinanzierbar sein und er erkundigt sich nach möglichen Fördermitteln. Des Weiteren spricht er eine Verlängerung der Zweckbindung bei gefördertem Wohnraum an.

 

Herr Theiling erklärt, dass eine Verlängerung der Zweckbindung grundsätzlich mit den Eigentümern verhandelt werden müsse. Die aktuelle Preisentwicklung mache den Wohnungsbau unkalkulierbar. Weitere Förderungen seien daher bereits in der Diskussion. Dennoch sollte die Kommune weiterhin daran arbeiten, Bauland über Bebauungspläne zur Verfügung zu stellen.

 

Ratsherr Stoll spricht die alten Einfamilienhaussiedlungen an. Die derzeit angebotenen Bestandsimmobilien seien sehr teuer. Eine mögliche Sanierung stelle sich daher aus finanziellen Gründen schwierig dar.

 

Herr Theiling plädiert dafür, Käufer zur energetischen Sanierung detailliert zu beraten. Insbesondere bei der Ermittlung von Fördermitteln bräuchten die Eigentümer erhebliche Unterstützung.

 

Ratsherr Stoll fragt nach möglichen Beispielen für eine derartige Förderung.

 

Frau Morgenschweis berichtet über das kommunale Förderprogramm „Jung kauft Alt“ aus Rotenburg.

 

Beigeordneter Bilger erläutert die Schwierigkeiten für ältere Leute, die aus ihren zu großen Häusern ausziehen könnten, jedoch in der Nachbarschaft weiter wohnen möchten.

 

Herr Theiling stellt die Möglichkeit vor, in alten Siedlungen gezielt Grundstücke für eine Bebauung mit kleinen Mehrfamilienhäusern oder altersgerechten Bungalows zu entwickeln.

 

Ratsherr Bilger erkundigt sich nach einer Fördermöglichkeit, in bestehenden Häusern weitere Wohneinheiten zu schaffen.

 

Eine entsprechende Förderung ist dem Büro nicht bekannt.

 

Ratsherr Stoll sieht hinsichtlich der Vertiefungsstudie noch Gesprächs- und Informationsbedarf. Derzeit sei der Mehrwert nicht erkennbar. Des Weiteren sind die Kosten für ein solches Gutachten nicht bekannt. Die CDU-Fraktion wolle darüber intern diskutieren.

 

Auf Bitten des Bürgermeisters Schmidtke hebt Herr Theiling die Vorteile einer solchen vertiefenden Untersuchung hervor. Das jetzige Gutachten gebe nur einen gemeindeweiten Überblick über den Bedarf. Mit einer Vertiefung werden konkrete Aussagen zu den einzelnen Orten getroffen. Dieser passgenaue Zuschnitt stelle nachher eine sehr gute Grundlage für konkrete Bebauungspläne dar. Der Kostenaufwand wird mit ca. 10.000,00 € beziffert.

 

Sodann stellt Ratsherr Stoll folgenden Antrag:

 

Eine Vertiefungsstudie zum Wohnraumversorgungskonzept wird derzeit nicht in Auftrag gegeben. Nach erfolgter Beratung in den Fraktionen und der Gruppe wird dieser Tagesordnungspunkt dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Sowohl Beigeordneter Bilger als auch Beigeordneter Uwe Behrens erkennen einen weiteren Informationsbedarf und stimmen einer Vertagung zu.

 

Sodann lässt Ausschussvorsitzende Naber über den Antrag abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.