Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

In dem Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet werden dürfen.

 

Außerdem ist ein Verbot zur Anlegung von Schotter- und Steingärten festzusetzen.

 

Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.01.2022, in den im Verfahren befindenden Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten - Am Schoolpad“ die Festsetzung über den Ausschluss fossiler Brennstoffe für Heizzwecke aufzunehmen Des Weiteren soll ein Verbot von Schotter- und Steingärten textlich festgesetzt werden. Darüber hinaus sollen diese Festsetzungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke mit aufgenommen werden.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0133/2021- 2026 beigefügt.

 

Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB können Kommunen in einem Bebauungsplan ein Verbot fossiler Brennstoffe grundsätzlich für Neubaugebiete aus Gründen des Klimaschutzes festsetzen. Die städtebauliche Festsetzung muss gerechtfertigt sein und die hervorgerufenen Eingriffe in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit und damit in die Baufreiheit müssen verhältnismäßig sein.

 

Den städtebaulichen Belangen der Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der städtebaulichen Konzeption der Bauleitplanung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Ausschluss der fossilen Brennstoffe dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie dem Klimaschutz. Der Ausschluss ist für das Plangebiet zumutbar. Mit der Schaffung von neuen Bebauungsmöglichkeiten kann ein Beitrag zum kommunalen Klimaschutz durch den Ausschluss von Treibhausgasen oder zumindest weitestgehende Vermeidung, geleistet werden.

 

Der Klimaschutz ist unstreitig eine zentrale Aufgabe. Es zeigt sich, dass die Umstellung auf klimaneutrale Energieerzeugung keinen Aufschub duldet. Der Konflikt mit Russland macht einen Umstieg auf erneuerbare Energien noch dringender.

 

Bereits heute verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz den Bauherrn, erneuerbare Energien zu verwenden bzw. den Energieaufwand zu minimieren. So darf ein gewisser Jahresprimärenergiebedarf nicht überschritten werden. Es müssen mindestens 15 % des Energiebedarfs dadurch gedeckt werden. Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz soll der Energiebedarf bis 2040 komplett aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Es ist Wille der Bundesregierung, dass ab dem Jahr 2024 keine neuen Gasheizungen mehr eingebaut werden dürfen.

 

Ab dem Jahr 2023 soll die staatliche Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ aufgelegt werden. Damit können durch die Bauleitplanung ausgelöste Baumehrkosten teilweise gedeckt werden.

 

Nach allem ist der Bürgermeister der Auffassung, dass dem Antrag der SPD-Fraktion gefolgt werden sollte, da sich mit einem Verbot fossiler Brennstoffe in dem Neubaugebiet eine gute Möglichkeit bietet, die Ausweisung weitgehend klimaneutral zu gestalten.

 

Zu der Anlegung von Schotter- und Steingärten ist anzumerken, dass dies planungsrechtlich zu einer Versiegelung führt. Mit der festgesetzten Grundflächenzahl wird der zulässige Versiegelungsgrad eines Baugrundstücks bestimmt. Nichtsdestotrotz kann ein Verbot im Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

In dem Bebauungsplan Nr. 138 „Großenkneten-Am Schoolpad“ wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB festgesetzt, dass fossile Brennstoffe nicht verwendet werden dürfen.

 

Außerdem ist ein Verbot zur Anlegung von Schotter- und Steingärten festzusetzen.

 

Ferner sollen entsprechende Regelungen in die Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke aufgenommen werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Beigeordneter Bilger erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Bereits vor 10 Jahren wurde der Vorschlag unterbreitet, eine „Energiestraße“ im Baugebiet „Westerburger Weg“ einzurichten. Das Erdgas müsse zukünftig aus Baugebieten verbannt werden. Er sehe es als Chance, mit einem CO2-neutralen Baugebiet ein Vorzeigeprojekt durchzuführen. Zudem habe der Energieversorger EWE angekündigt, zukünftig Baugebiete nicht mehr mit Erdgas zu versorgen. Den Ausschluss von Schottergärten finde er wichtig, da die aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend seien.

 

Ratsherr Stoll erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese dem Antrag nicht zustimmen werde. Es gebe bereits vielfältige Vorgaben auf Bundes- und Landesebene. Die EWE habe bereits angekündigt, ab 2024 keine Erdgasleitungen in Neubaugebiete verlegen zu wollen. Grundsätzlich müsse bei einem Ausschluss immer darauf geachtet werden, dass Alternativen vorhanden seien. Das ist im vorliegenden Baugebiet nicht der Fall. Eine Überprüfung von Schottergärten müsse durch den Landkreis Oldenburg erfolgen. Im kleinen Maße seien zudem geschotterte Beete in Ordnung. Er plädiert dafür, die Eigentümer nicht mit noch mehr Vorgaben zu belasten.

 

Stellv. Mitglied Reimann gibt zu bedenken, dass neben Schottergärten vor allem die 2 m hohen Zäune mit Plastikeinfädelung ein großes Problem für die Natur darstellen, da Hecken und Büsche in Neubaugebieten teilweise gänzlich fehlen.

 

Bürgermeister Schmidtke erwidert, dass in neueren Bebauungsplänen bereits eine entsprechende Regelung getroffen wird. Diese wird auch in zukünftigen Bebauungsplänen angewendet.

 

Beigeordneter Uwe Behrens erfragt, ob die Versiegelung lediglich durch die zusätzliche Unkrautfolie ausgelöst werde. Zudem möchte er wissen, ob es hinsichtlich der Anrechnung von Schotterflächen eine Mindestgröße gebe.

 

Erster Gemeinderat Bigalke erläutert, dass eine Versiegelung immer vorläge.

 

Beigeordneter Uwe Behrens erklärt, dass jeder die Bedingungen vor einem Grundstückskauf kennen würde und daher selbst entscheiden kann, ob er zu dieser Einschränkung bereit sei. Ein Schaden würde daher dem Eigentümer nicht entstehen.

 

Beigeordneter Bilger stimmt den Ausführungen des Beigeordneten Uwe Behrens zu. Diverse Bebauungspläne würden bereits entsprechende Gestaltungssatzungen beinhalten. Dennoch habe dieses keine Auswirkungen auf die Vermarktung der Bauflächen gehabt.