Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Oberlöschmeister Christian Runge wird unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage ernannt, sofern bis zum Ernennungszeitpunkt die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Alternativ erfolgt zunächst eine kommissarische Berufung.


Sach- und Rechtslage:

 

Die 6-jährige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Sage, Hauptbrandmeister Maik Poppe, endet am 30.09.2022. Herr Poppe hat erklärt, nicht erneut für dieses Amt zur Verfügung zu stehen.

 

In der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Sage am 06.05.2022 wurde Oberlöschmeister Christian Runge einstimmig als neuer Ortsbrandmeister vorgeschlagen (§ 20 Abs. 6 Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG). Die persönlichen Voraussetzungen für diese Ernennung liegen vor. Weitere Voraussetzung für die Ernennung sind die Zugführerlehrgänge I und II. Diese Lehrgänge konnten coronabedingt bisher nicht von Herrn Runge absolviert werden. Sofern bis spätestens 01.10.2022 diese Lehrgänge absolviert wurden, kann mit Wirkung zum 01.10.2022 die Ernennung zum Ortsbrandmeister erfolgen.

 

Alternativ wäre zunächst eine kommissarische Berufung durchzuführen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde gem. § 20 Absatz 4 NBrandSchG zur beabsichtigten Ernennung bzw. kommissarischen Berufung angehört. Er hat keine Bedenken geäußert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, gem. § 20 Abs. 4 NBrandSchG den Oberlöschmeister Christian Runge unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6 Jahren mit Wirkung zum 01.10.2022 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Sage zu ernennen oder – sofern die gesetzliche Voraussetzung mit dem Absolvieren der Zugführerlehrgänge I und II noch nicht erfüllt sind – die Berufung zunächst kommissarisch vorzunehmen.