Ratsherr Lahrmann:

 

Von der „Cloppenburger Straße“ führt neben dem Alten Posthaus ein Gehweg zum „Wilhelm-Rohleder-Weg“. Ein Grundstückseigentümer hat entlang des Weges eine Grundstücksmauer errichtet. Nach seiner Aussage sei er seitens der Gemeinde hierzu aufgefordert worden. Vor der Grundstücksmauer befindet sich weiterhin der alte Zaun. Muss dieser noch entfernt werden?

 

Bürgermeister Schmidtke:

 

Ich werde den Sachverhalt prüfen.