Sitzung: 08.09.2022 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0195/2021-2026
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan
Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die
angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Sach- und Rechtslage:
In den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am 29.10.2019 und Verwaltungsausschusses am 21.11.2019 wurden die Maßnahmen zur Umgestaltung der Freisportanlage in Ahlhorn, Zum Schulzentrum, vorgestellt und beschlossen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0762/2016-2021 wird verwiesen.
Der Umbau des Naturrasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz und die Neugestaltung der Sprintstrecke sind fertiggestellt.
Für die Freisportanlage wurde am 10.11.1989 der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlagen Ahlhorn Nord“ aufgestellt. Dieser weist die Flächen des Spielfeldes und der Sprintstrecke als Grünfläche „Sportanlagen“ aus. Da beide Bereiche inzwischen mit einem Kunststoffbelag versehen sind, ist diese Darstellung nicht mehr zutreffend.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sportanlagen Ahlhorn Nord“ soll die Darstellung des Bebauungsplanes an die aktuelle Planung zur Umgestaltung der Freisportanlage angepasst werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Des Weiteren wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 17.11.2021 haben die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Private Einwendungen wurden vorgebracht. Diese wurden überprüft und abgewogen sowie in die Begründung aufgenommen oder durch organisatorische Maßnahmen ausgeräumt.
Die privaten Einwendungen sowie von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit dem Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0195/2021-2026 beigefügt.
Das Schallgutachten anlässlich der privaten Einwände ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0195/2021-2026 beigefügt.
Frau Bea Kunzmann vom Planungsbüro NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses den Planentwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Sitzungsbeiträge:
Ratsherr Hüsers begrüßt grundsätzlich die
Planaufstellung, da insbesondere im Jugendbereich ein hoher Bedarf an
Trainingsmöglichkeiten besteht. Er habe sich die Situation selbst vor Ort
angesehen. Die Nebengeräusche waren sehr störend, so dass ein verbesserter
Nachbarschutz zwingend erforderlich sei. Ein Schallgutachten gebe die tatsächliche
Situation nicht wieder.
Er beantragt
daher, die Beschlussempfehlung wie folgt zu ergänzen:
Zur
Verminderung der Lärmimmissionen werden im nördlichen Bereich des Plangebietes
kurzfristig weitere Maßnahmen umgesetzt, wie z. B. ein schallabsorbierendes
Fangnetz, um den Bolzplatz für die Jugendlichen zu erhalten.
Weiter wird
den Jugendlichen zu jeder Zeit ein Zugang zu Toiletten gewährt.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Bürgermeister Schmidtke weist darauf hin, dass das
Funktionsgebäude und damit erforderliche Sanitäreinrichtungen ab Ende Oktober
wieder zur Verfügung stehen. Zudem sehe er die Gefahr bei Installation eines
Fangnetzes, dass dieses zum Hochklettern verleite.
Ratsherr Samuel Stoll erkundigt sich nach anderen
Möglichkeiten.
Bürgermeister Schmidtke führt aus, dass der verwendete
Ballfangzaun aus Metall standardmäßig auf den Sportplätzen verwendet werde.
Ratsherr Reineberg kritisiert die Kurzfristigkeit des
Antrages der Gruppe. Die geforderten Ergänzungen seien zudem nicht Bestandteil
des Bebauungsplanes, so dass er der vorgelegten Beschlussempfehlung zustimmen
werde.
Ratsherr Hüsers erwidert, dass alle Parteien die
Möglichkeit hatten, sich über die Situation vor Ort zu informieren.
Ratsherr Wendt erkundigt sich nochmals nach anderen
technischen Möglichkeiten.
Bauamtsleiter Wedermann führt aus, dass der verwendete
Ballfangzaun auf sämtlichen Sportanlagen zur Anwendung komme. Zudem seien
schalldämpfende Befestigungen verwendet worden, um die Lärmbelästigung
größtmöglich zu reduzieren. Ob die Installation eines Ballfangnetzes den
gewünschten Erfolgt bringe, sei zudem fraglich.
Beigeordneter Wilke wundert sich über die Diskussion
zur technischen Ausführung des Ballfangzaunes. Alle Fraktionen hätten im
Vorfeld diese Fragen direkt klären können.