Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 

Zur Planungssicherung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen - West“ wird eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen. 


Sach- und Rechtslage:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 137 „Huntlosen - West“ wurde am 03.12.2020 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der am 15.01.2021 bekannt gemacht wurde.

 

Ziel der Bauleitplanung ist es, die städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu steuern und eine ortsverträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Durch die Festsetzung zur Anzahl von Wohneinheiten, zur Geschossigkeit sowie die Festlegung von örtlichen Bauvorschriften soll einer Fehlentwicklung entgegengewirkt werden.

 

Eine Veränderungssperre kann beschlossen werden, wenn zu befürchten ist, dass durch tatsächliche Veränderungen im Plangebiet die Erreichung der städtebaulichen Ziele wesentlich erschwert wird.

 

In den letzten Jahren wird eine rege Bautätigkeit beobachtet. Aufgrund des vorherrschenden Wohnraummangels ist zu befürchten, dass weitere Vorhaben umgesetzt werden sollen, die mit den Zielen der Bauleitplanung nicht vereinbar sind. Aus diesem Grund ist es zwingend geboten, zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen – West“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0201/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zur Planungssicherung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen - West“ wird eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Auf die Sitzungsbeiträge zu Tagesordnungspunkt 6 wird verwiesen.