Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Hatter Straße“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Sportanlage an der Bahnhofstraße im September 2014 wurde der ehemalige Sportplatz an der Hatter Straße vollständig zurückgebaut und zunächst als Brachfläche weiter bewirtschaftet.

 

Inzwischen haben zwei benachbarte Betriebe ihr Interesse an einer gewerblichen Entwicklung auf der Fläche bekundet.

 

Mit der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen - Hatter Straße“ soll die bisher in der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Grünfläche Sportanlage“ dargestellte Fläche in eine „gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Gleichzeitig wird für den Bereich des angrenzenden Tennisplatzes eine „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Sportliche Zwecke“ ausgewiesen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 nach Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 16.09.2021 die Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Hatter Straße“ beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes „Huntlosen - Hatter Straße“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0202/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner vorgestellt.

 

Um die städtebaulichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen, wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 139 „Gewerbeflächen Hatter Straße“ aufgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 96. Änderung des Flächennutzungsplanes „Huntlosen - Hatter Straße“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Mitglied Reinkober kritisiert die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ein Mischgebiet sei an dieser Stelle besser geeignet. Zudem gebe es bessere Möglichkeiten, Flächen für Stellplätze zu schaffen. Die Firma A + B könne z. B. ein Parkhaus auf dem bisherigen Betriebsgelände bauen. Im Einmündungsbereich der Straße „Am Sportplatz“ befinde sich eine schützenswerte Eiche. Bei den Baumaßnahmen ist die Sicherung dieses Baumes besonders zu beachten.

 

Ratsherr Hüsers führt zur Radwegenovelle des Landkreises aus. Demnach sollen alle Radwege auf eine Breite von 3,15 m ausgebaut werden. Er hinterfragt, ob dieses trotz der Ausweisung einer Grünfläche weiterhin möglich sei.

 

Bürgermeister Schmidtke bejaht dieses.

 

Beigeordneter Bilger erklärt, dass die SPD-Fraktion bereits nach Aufgabe des Sportplatzes eine Nutzung als Wohngebiet gefordert habe. Diese Nutzung sei aufgrund der Lärmbelastung durch die Landesstraße nicht umsetzbar gewesen. Er begrüße, dass sich durch diese Planung zwei ortsansässige Betriebe erweitern können.