Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen. Die Überschüsse sind den Überschussrücklagen zuzuführen.

 

Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.


Sach- und Rechtslage:

 

Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen.

 

Nach § 129 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Bürgermeister die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorzulegen. Sowohl der Jahresabschluss als auch der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes ist dem Rat unverzüglich vorzulegen.

 

Der vorläufige Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt und den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 01.04.2021 zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Rechnungsprüfung wurden Anlagen ergänzt, Beträge der Jahresrechnung jedoch nicht verändert.

 

Der endgültige Jahresabschluss sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.06.2022 sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0189/2021-2026 beigefügt.

 

Der Rat hat den Jahresabschluss, die Zuführung des Überschusses in die Überschussrücklage und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen (§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 7 und 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine ordnungsmäßige Haushaltsführung bescheinigt und keine Beanstandungen zum Jahresabschluss 2020 festgestellt. Ferner werden auch keine Bedenken gegen die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Auf die Schlussfeststellung des Prüfungsberichtes wird insofern verwiesen.

 

Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes schließt 2020 mit einem Überschuss von 4.893.224,38 € ab. Nach der Haushaltsplanung war ein Überschuss von 110.300,00 € eingeplant, so dass sich das ordentliche Ergebnis somit um 4.782.924,38 € verbessert. Durch eine sparsame Haushaltsführung waren die Gesamtaufwendungen insbesondere bei den Sach- und Dienstleistungen um 278.755,57 € geringer als geplant.

 

Bei den Erträgen konnten insbesondere beim Anteil an der Einkommenssteuer (+ ~757.000,00 €) sowie beim Anteil an der Umsatzsteuer (+ ~468.000,00 €) Mehreinnahmen erzielt werden. Das Gewerbesteueraufkommen betrug rd. 11,8 Mio. €. Es lag um etwa 800.000 € über dem Haushaltsansatz. Es ist pandemiebedingt eine nicht eingeplante Gewerbesteuerausfallentschädigung des Landes von etwa 1,85 Mio. Euro geflossen. Insgesamt wurden etwa 4,6 Mio. Euro mehr an Erträgen als geplant gebucht.

 

Das außerordentliche Ergebnis sieht einen Überschuss von 502.778,94 € vor. Vor allem „Grundstücksveräußerungsgewinne“ (Differenz zwischen Kaufpreis und Bilanzbuchwert) führten zu diesem besseren Ergebnis, welches in der Höhe auch geplant war.

 

Insgesamt schließt die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 5.396.003,37 € ab. Dieser Überschuss ist der Überschussrücklage für den ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnishaushalt zuzuführen.

 

Die Bilanzsumme Ende des Jahres 2020 beträgt 140.193.189,47 €. Gegenüber dem Vorjahr ist die Bilanzsumme um 7.690.851,22 € höher. Das Sachvermögen und die liquiden Mittel sind deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

 

Die Geldschulden reduzierten sich um 232.282,76 € auf 2.073.282,93 €. Die Nettoposition (Eigenkapital) zeigt den Teil des Vermögens an, der nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt. Sie erhöht sich um 7.181.625,83 € auf 116.630.876,31 €. 83,20 % des gemeindlichen Vermögens sind mit eigenen Mitteln finanziert.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im Jahr 2020 folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:

 

Produkt/Maßnahme

PSP-Element

Betrag

Begründungen

Neubau Feuerwehrhaus Huntlosen

I1.000189.500

10.765,29

Baukostensteigerungen

Wohngeld

P1.346000

79.497,49

Höhere Leistungsansprüche (VA-Beschluss v. 19.11.20)

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 können dem umfangreichen Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht, die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, entnommen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen, die Überschüsse den Überschussrücklagen zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsherr Hüsers erklärt, dass sich ein Teil der Gruppe bei der Abstimmung enthalten werde, da sie 2020 noch keine Mitglieder im Gemeinderat waren.

 

Ratsvorsitzender Deye lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.