Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.


Sach- und Rechtslage:

 

In den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am 29.10.2019 und Verwaltungsausschusses am 21.11.2019 wurden die Maßnahmen zur Umgestaltung der Freisportanlage in Ahlhorn, Zum Schulzentrum, vorgestellt und beschlossen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0762/2016-2021 wird verwiesen.

 

Der Umbau des Naturrasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz und die Neugestaltung der Sprintstrecke sind fertiggestellt.

 

Für die Freisportanlage wurde am 10.11.1989 der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlagen Ahlhorn  Nord“ aufgestellt. Dieser weist die Flächen des Spielfeldes und der Sprintstrecke als Grünfläche „Sportanlagen“ aus. Da beide Bereiche inzwischen mit einem Kunststoffbelag versehen sind, ist diese Darstellung nicht mehr zutreffend.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sportanlagen Ahlhorn Nord“ soll die Darstellung des Bebauungsplanes an die aktuelle Planung zur Umgestaltung der Freisportanlage angepasst werden.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Des Weiteren wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

In der Zeit vom 18.10.2021 bis einschließlich 17.11.2021 haben die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Private Einwendungen wurden vorgebracht. Diese wurden überprüft und abgewogen sowie in die Begründung aufgenommen oder durch organisatorische Maßnahmen ausgeräumt.

 

Die privaten Einwendungen sowie von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit dem Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0195/2021-2026 beigefügt.

 

Das Schallgutachten anlässlich der privaten Einwände ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0195/2021-2026 beigefügt.

 

Frau Bea Kunzmann vom Planungsbüro NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses den Planentwurf vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 64 „Sportanlage Ahlhorn Nord“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsherr Hüsers erklärt, dass die Gruppe Grüne – KA – Linke der Beschlussempfehlung zustimmen werde. Hinsichtlich der Lärmimmissionen im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes bittet er um kurzfristige Maßnahmen zur Lärmminderung durch die Verwaltung.

 

Ratsvorsitzender Deye lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.