Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der Gruppe Grüne – KA – Linke auf Erstellung eines Integrationskonzeptes wird nicht gefolgt.

 

Die bereits begonnene Erstellung eines sozialen Maßnahmenplanes unter Beteiligung der sozialen Akteure (Sozialträgerkonferenzen) wird fortgeführt.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Gruppe Grüne – KA – Linke beantragt mit Schreiben vom 02.06.2022, über einen externen Anbieter ein Integrationskonzept für die Gemeinde erstellen zu lassen. Hierfür sollen Angebote eingeholt sowie der Auftrag vergeben werden.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0240/2021-2026 beigefügt.

 

Zur Begründung im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

 

Bereits mit der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) im Jahr 2016 als vorbereitende Maßnahme des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt sind die vielfältigen Herausforderungen auf die sozialen Entwicklungen im Ortsteil Ahlhorn aufgezeigt worden. Eine Projektsteuerungsgruppe, bestehend aus Integrationsbeauftragter/m, Quartiersmanagement, Sanierungsträger, Verwaltung, hat Handlungsansätze für diese Herausforderungen festgelegt. Die Erstellung eines „Sozialen Maßnahmenplanes“ (auch Integriertes Handlungskonzept – IHK – genannt) wurde festgelegt. Ein solches Konzept ist ebenfalls durch die Rahmenplanung der Städtebauförderung vorgegeben.

 

Weitergehender als ein Integrationskonzept zeigt ein sozialer Maßnahmenplan auf, inwieweit die erforderlichen sozialen Maßnahmen (= Integrationsaufgaben) in die geplanten baulichen Maßnahmen integriert werden. Die erforderlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungen aus der Integrationsarbeit werden dabei nicht nur für sich, sondern integriert in den Strukturen des Städtebauförderprogramms entwickelt. Durch dieses Zusammenwirken von baulichen und sozialen Maßnahmen soll die Lebensqualität im Quartier nachhaltig verbessert werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den allgemeinen sozialen Maßnahmen und geht über die reine Integrationsarbeit hinaus.

 

Mit den in Ahlhorn tätigen sozialen Akteuren wurde im Juli 2021 eine „Ideenwerkstatt“ durchgeführt. Ergebnis dieser Ideenwerkstatt war der Wunsch, eine dauerhafte Struktur für die sozialen Maßnahmen zu etablieren und einen laufenden Austausch der Beteiligten untereinander zu fördern. Auf dieser Grundlage wurden die Sozialträgerkonferenzen eingerichtet.

 

Basierend auf diesen Konferenzen und Arbeitsgruppentreffen wird der Maßnahmenplan zurzeit federführend vom Quartiersmanagement in enger Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger und der Verwaltung erstellt. Dieses Vorgehen wurde mit allen sozialen Akteuren im Rahmen der Sozialträgerkonferenz abgestimmt und befürwortet.

 

Vorteilhaft gegenüber einem Integrationskonzept ist darüber hinaus, dass es sich beim Maßnahmenplan um ein Arbeitsinstrument und nicht um ein starres Konzept handelt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den sozialen Akteuren vor Ort werden die für Ahlhorn erarbeiteten sozialen Maßnahmen viel konkreter, zudem kann der Maßnahmenplan fortgeschrieben werden und sich an die Entwicklungen im Quartier anpassen.

 

Die Erstellung eines Integrationskonzeptes kann ein Teil des Maßnahmenplans sein. Welche Priorität die Erstellung eines solchen Integrationskonzeptes hat, entscheiden die Akteure bei den kommenden Sozialträgerkonferenzen.

 

Der Bürgermeister schlägt daher vor, dem Antrag der Gruppe Grüne – KA – Linke nicht zu folgen und die Erarbeitung des bereits begonnenen Maßnahmenplans fortzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke erläutert die Sach- und Rechtslage und verweist auf den fristgerecht eingegangenen Änderungsantrag der Gruppe Grüne – KA – Linke, wonach die bereits begonnene Erstellung eines sozialen Maßnahmenplans fortgeführt werden solle, gleichzeitig jedoch auch ein Integrationskonzept erstellt werden soll.

 

Ratsherr Lahrmann erläutert zum Änderungsantrag, dass die bestehenden Herausforderungen (u. a. durch weitere Zuweisungen von Geflüchteten) nicht nur für den Ortsteil Ahlhorn, sondern für das gesamte Gemeindegebiet gelten würden. Es bräuchte messbare Ziele, um entsprechend handeln und agieren zu können. Das Integrationskonzept als Handlungsstrategie auch für neue Akteure sei daher für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich, während der soziale Maßnahmenplan für den Ortsteil Ahlhorn erstellt werde.

 

Ratsfrau Rowold betont, dass der (Ursprungs-)Antrag die Auffassung der Ehrenamtlichen ignoriere, nämlich den sozialen Maßnahmenplan zu erstellen. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag daher nicht folgen.

 

Bürgermeister Schmidtke bekräftigt die Aussagen aus dem Akteurs Workshop, dass zunächst ein sozialer Maßnahmenplan erstellt werden solle. In einem weiteren Schritt könne zu einem späteren Zeitpunkt ein Integrationskonzept erstellt werden.

 

Ratsherr Lahrmann weist darauf hin, dass seiner Meinung nach externe Berater für die Erstellung des Integrationskonzepts herangezogen werden sollten, die durch einen anderen Blickwinkel auch zur Entlastung der Ehrenamtlichen beitragen könnten.

 

Ratsfrau Grotelüschen unterstreicht, dass jetzt Personen gebraucht würden, die etwas machen und nicht Personen, die schreiben. Es sei kein Konzept erforderlich, damit etwas passiere, sondern es müsse ein ständiger Austausch aller Akteure und Beteiligten erfolgen. Die Vorteile eines Integrationskonzeptes zum jetzigen Zeitpunkt sehe sie nicht.

 

Mitglied Koopmann bestätigt ebenfalls, dass übergeordnete Maßnahmen erforderlich seien und das Integrationskonzept später erstellt werden könne.

 

Ausschussvorsitzender Martens lässt sodann über den Änderungsantrag abstimmen.

 

Der Änderungsantrag wird mit 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Er lässt sodann über die ursprüngliche Beschlussempfehlung abstimmen.