Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 ist der Beschlussvorlage-Nr. BV/0245/2021-2026 beigefügt.

 

In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch höhere Schlüsselzuweisungen einen Überschuss von 2.773.700 € aus.

 

Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 35.289.900 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 34.523.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 766.500 € verbleibt, der mit vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden kann. Eine Kreditermächtigung ist nicht vorgesehen und daher nicht eingeplant.

 

Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf verwiesen.

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung im Einzelnen vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Kämmerer Looschen erläutert den Mitgliedern des Finanz- und Wirtschaftsausschusses die Eckdaten des Haushaltsplanes 2023 anhand einer Power Point Präsentation. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0245/2021-2026 beigefügt.

 

Im Anschluss beantwortet Kämmerer Looschen einige Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.