Sitzung: 14.11.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorlage: BV/0276/2021-2026
Beschluss:
Der Haushaltsplan in der Fassung der Verwaltungsvorlage sowie die
beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit folgenden
Änderungen beschlossen:
Auszahlungen Einzahlungen
I1.000273.500 Umgestaltung Schulhof GS Großenkneten 100.000 €
I1.000259.500
Knotenpunkt G 213/Visbeker Str./Schulstr. 700.000
€
Städtebaufördermittel -
450.000 €
I1.000249.500.003
Erweiterung Kinderkrippe Großenkneten 100.000
€
I1.000297.500 Neugestaltung Jugendspielfläche Ahlhorn 400.000 €
Städtebaufördermittel -
410.000 €
I1.000044.500
Investive Straßenbaumaßnahmen 200.000 €
P1.346000 Wohngeld
Kostenerstattungen -1.000.000
€
Transferleistungen 1.000.000 €
Summe: 2.500.000 € -1.
860.000 €
Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 ist dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 10.10.2022 in seinen Grundzügen vorgestellt worden. Die Fachausschussberatungen haben in den Sitzungen am 07.11.2022 stattgefunden.
In den Fachausschüssen wurden folgende Änderungen beraten:
Auszahlungen Einzahlungen
I1.000273.500 Umgestaltung Schulhof GS Großenkneten 100.000 €
I1.000259.500 Knotenpunkt G 213/Visbeker Str./Schulstr. 700.000 €
Städtebaufördermittel -
450.000 €
I1.000249.500.003 Erweiterung Kinderkrippe Großenkneten 100.000 €
I1.000297.500 Neugestaltung Jugendspielfläche Ahlhorn 400.000 €
Städtebaufördermittel -
410.000 €
I1.000044.500 Investive Straßenbaumaßnahmen 200.000 €
Summe: 1.500.000 € - 860.000 €
Nach dem Verwaltungsentwurf weist der Ergebnishaushalt durch hohe Schlüsselzuweisungen einen Überschuss von 2.773.700 € aus.
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 36.789.900 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 35.383.400 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 1.406.500 € verbleibt, der mit vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden kann. Ein Kreditbedarf ist demnach nicht eingeplant.
In die Zuständigkeit des Finanz- und Wirtschaftsausschusses fallen zur Beratung folgende Produkte und bedeutende Maßnahmen des Teilhaushaltes 2 – Finanzen:
Produkt |
Produktnummer |
Seitenzahl des Entwurfs |
Kämmerei |
P1.111300 |
52 |
Liegenschaftsverwaltung |
P1.111500 |
53 |
Elektrizitätsversorgung |
P1.531000 |
54 |
Gasversorgung |
P1.532000 |
55 |
Breitbandversorgung |
P1.536000 |
56 |
Wirtschaftsförderung |
P1.571000 |
57 |
Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
P1.611000 |
58 + 59 |
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
P1.612000 |
60 |
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen |
63 |
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung in der Fassung der Verwaltungsvorlage für das Haushaltsjahr 2023 werden mit den aufgeführten Änderungen beschlossen.
Sitzungsbeiträge:
Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein. Er erklärt, dass die Beschlussempfehlung ergänzt werden muss. Wie es auch der Jugend, Ordnungs- und Sozialausschuss empfohlen hat, sind beim Produkt „Wohngeld“ die Auszahlungen und Einzahlungen um jeweils 1 Mio. € zu erhöhen. Er geht dabei kurz auf den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2022 ein und verweist darauf, dass die Politik noch keinen Grundsatzbeschluss zur Durchführung von Hybridsitzungen gefasst hat.
Bezüglich des Antrages der Gruppe Grüne - KA - Lahrmann vom 06.11.2022 „Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zur regenerativen Energiegewinnung“ verweist Bürgermeister Schmidtke auf das bisherige Vorgehen, dass ein Einbau dieser Anlagen bisher immer zusammen mit weiteren Baumaßnahmen bzw. pro Objekt veranschlagt wurde. Bei der Prüfung des SPD-Antrages in dieser Angelegenheit soll eine Priorisierung erfolgen. Daher wird der Antrag seitens der Verwaltung nicht unterstützt.
Anschließend erläutert Kämmerer Looschen den Ausschussmitgliedern den Gesamthaushalt sowie die in die Zuständigkeit des Finanz- und Wirtschaftsausschusses fallenden Produkte und bedeutende Maßnahmen des Teilhaushaltes 2 anhand einer Präsentation.
Ratsherr Hüsers fragt nach, ob die November-Steuerschätzung bereits berücksichtigt ist.
Kämmerer Looschen erläutert, dass die Gewerbesteuereinnahmen anhand eigener Daten für das Jahr ermittelt werden und ansonsten der Orientierungserlass vom Land als Grundlage herangezogen wird.
Auf die Nachfrage des Ratsherrn Stoll bestätigt Kämmerer Looschen, dass Corona bisher keine Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde hatte.
Da keine weiteren Fragen vorliegen, bedankt sich Ausschussvorsitzende Naber bei Kämmerer Looschen und kommt sodann zu den vorliegenden Anträgen der FDP-Fraktion und der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann zurück.
Beigeordneter Wilke erläutert kurz den Antrag der FDP-Fraktion vom 04.11.2022 und erklärt, dass der Antrag zurückgezogen wird, da noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde.
Im Anschluss daran erläutert Ratsherr Hüsers den Antrag der Gruppe Grüne - KA - Lahrmann vom 07.11.2022 und verweist auf die Vorreiterfunktion der Gemeinde in Sachen Klimaschutz und den Einbau von PV-Anlagen.
Bürgermeister Schmidtke erläutert, dass die Gemeinde in den letzten Jahren bereits mehrere Gebäude mit PV-Anlagen versehen hat, soweit es nach wirtschaftlicher Lage der Gemeinde möglich war. Im Übrigen verweist er auf den Antrag der SPD-Fraktion, wonach alle gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich der Geeignetheit zur Installation von PV-Anlagen geprüft wurden bzw. werden.
Ratsherr Martens weist auf den bereits beschlossenen Antrag der SPD auf Überprüfung der Dachflächen von gemeindeeigenen Gebäuden hin und erklärt, dass die CDU den Antrag ablehnen und der Beschlussempfehlung folgen werde.
Ausschussvorsitzende Naber lässt sodann über den Antrag der Gruppe abstimmen.
Der Antrag wird abgelehnt mit
2 Ja-Stimmen.
7 Nein-Stimmen.
Im Anschluss lässt Ausschussvorsitzende Naber über die um die Wohngeldleistungen geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.