Sitzung: 17.11.2022 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Das Planungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn
– Westerholtkamp“ wurde hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung mit der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich
Oldenburg, vorbesprochen. Nach der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen,
Ausgabe 2012 (RAL 2012) sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst
große Abstände zwischen zwei Knotenpunkten eingehalten werden. Das bisherige
städtebauliche Planungskonzept beinhaltet zwei Zuwegungen über die Oldenburger
Straße (L 870). Ein richtlinienkonformer Anschluss beider Erschließungsstraßen
kann nicht erfolgen.
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat zudem
darauf hingewiesen, dass Wohngebiete grundsätzlich über vorhandene
Gemeindestraßen zu erschließen sind und daher aus verkehrsrechtlicher Sicht
eine Erschließung über die Straße „Westerholtkamp“ zu bevorzugen sei. Aufgrund
der dortigen Vorbelastung durch das Schulzentrum sowie dem beengten
Knotenpunktbereich „Westerholtkamp/Oldenburger Straße/Hemannshausen“ wird der
richtlinienkonforme Anschluss von einer Erschließungsstraße an die Oldenburger
Straße (L 870) in Aussicht gestellt.
Das beauftragte Planungsbüro wird nunmehr unter
Beachtung der geänderten Erschließungsmöglichkeiten einen Bebauungsplan-Vorentwurf
erstellen.
Im Übrigen weist die Landesbehörde darauf hin, dass ein notwendiges Lärmschutzhindernis außerhalb der 20-m-Bauverbotszone zu erfolgen hat. Im weiteren Bauleitplanverfahren ist die Behörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter zu beteiligen.