Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Planungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wurde hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, vorbesprochen. Nach der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 2012) sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst große Abstände zwischen zwei Knotenpunkten eingehalten werden. Das bisherige städtebauliche Planungskonzept beinhaltet zwei Zuwegungen über die Oldenburger Straße (L 870). Ein richtlinienkonformer Anschluss beider Erschließungsstraßen kann nicht erfolgen.

 

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat zudem darauf hingewiesen, dass Wohngebiete grundsätzlich über vorhandene Gemeindestraßen zu erschließen sind und daher aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Erschließung über die Straße „Westerholtkamp“ zu bevorzugen sei. Aufgrund der dortigen Vorbelastung durch das Schulzentrum sowie dem beengten Knotenpunktbereich „Westerholtkamp/Oldenburger Straße/Hemannshausen“ wird der richtlinienkonforme Anschluss von einer Erschließungsstraße an die Oldenburger Straße (L 870) in Aussicht gestellt.

 

Das beauftragte Planungsbüro wird nunmehr unter Beachtung der geänderten Erschließungsmöglichkeiten einen Bebauungsplan-Vorentwurf erstellen.

 

Im Übrigen weist die Landesbehörde darauf hin, dass ein notwendiges Lärmschutzhindernis außerhalb der 20-m-Bauverbotszone zu erfolgen hat. Im weiteren Bauleitplanverfahren ist die Behörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter zu beteiligen.