Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Spende der Firma Heidemark GmbH, Lether Gewerbestraße, Ahlhorn, in Höhe von 10.000,00 € wird angenommen.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von 100,00 € bis höchstens 2.000,00 € entscheidet der Verwaltungsausschuss, über 2.000,00 € der Rat.

 

Die Firma Heidemark GmbH ist bereit, die Graf-von-Zeppelin-Oberschule, Ahlhorn, für die Sprachförderung mit einem Betrag in Höhe von 10.000,00 € zu unterstützen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Spende der Firma Heidemark GmbH in Höhe von 10.000,00 € anzunehmen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.