Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Vorentwurf angenommen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 die Aufstellung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sage – Sager Straße“ beschlossen.

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Raststätte „B 69“ in Sage befinden sich neben dem Gebäude der Gaststätte „Lounge B69“ mehrere Hallen einer LKW-/Kfz-Werkstatt. Das Gelände ist großflächig asphaltiert. Insgesamt macht das Gelände, im direkten Ortseingang von Sage, einen negativen Eindruck.

 

Nördlich angrenzend hat der Sager Tennisverein sein Vereinsgelände mit Spielflächen und einem Vereinsheim. Entlang der Straße „Bei der Friedenseiche“ befinden sich Wohnhäuser.

 

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich derzeit als „Sondergebiet Raststätte“ ausgewiesen. Lediglich zwei Grundstücke an der Straße „Bei der Friedenseiche“ sind als „Gemischte Bauflächen“ dargestellt. Hier findet jedoch lediglich eine Wohnnutzung statt. Ein Bebauungsplan besteht nicht.

 

Nach der Herabstufung der Bundesstraße 69 zur Landesstraße 870 ist der Bedarf für eine Raststätte nicht mehr gegeben. Auch die weiteren Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches sind mit einem Sondergebiet „Raststätte“ nicht vereinbar. Eine städtebauliche Fehlentwicklung ist in diesem Bereich deutlich erkennbar.

 

Im Zuge der Dorferneuerung Sage/Sage-Haast wurden im Bereich der Sager Straße (L 870) deutliche gestalterische Defizite festgestellt. Insbesondere die großflächig versiegelten Gewerbeflächen der ehemaligen Raststätte sorgen hier für eine Aufweitung des Straßenraumes und dadurch zu überhöhten Fahrgeschwindigkeiten.

 

Um der städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzutreten und gleichzeitig den südlichen Ortseingang von Sage weiter aufzuwerten sollen mit der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage - Sager Straße“, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden.

 

Der vorher in der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet Ratsstätte“ ausgewiesene Bereich, soll zukünftig als „Gemischte Wohnbaufläche“ (M) dargestellt werden. Damit wird die Voraussetzung für das parallel im Bebauungsplan festzusetzende Dorfgebiet (MD) geschaffen.

 

Der Vorentwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0316/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 92. Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt zugleich in die Sach- und Rechtslage für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 ein.

 

Frau Geelhaar, Planungsbüro Diekmann. Mosebach & Partner, Rastede, trägt zu den Vorentwürfen vor.

 

Ratsherr Wendt fragt, ob zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben mit Abstand eine Bebauung möglich wäre.

 

Frau Geelhaar antwortet mit einem Hinweis auf die Geruchsimmissionen, dass nur eine Bebauung möglich wäre, wenn verträgliches Wohnen gewährleistet sei.

 

Mitglied Reinkober weist auf die geringe Grundflächenzahl hin. Bei den bestehenden Gebäuden sei diese bereits erreicht. Er fordere deshalb eine höhere Grundflächenzahl, damit die landwirtschaftlichen Betriebe noch Spielraum hätten und gegebenenfalls Entwicklungsmöglichkeiten ausnutzen könnten.

 

Frau Geelhaar verweist darauf, dass eine Biotoptypenkartierung stattfinde, bei der geschaut werde, wieviel der Fläche bereits versiegelt sei und sagt eine erneute Prüfung der Grundflächenzahl zu.

 

Mitglied Reinkober fordert eine Grundflächenzahl von 0,4 oder 0,5.

 

Ratsherr Stoll verweist ebenfalls darauf, dass die Grundflächenzahl aus seiner Sicht zu gering sei und verweist auf das Dorfgebiet in Ahlhorn. Dort war eine Grundflächenzahl von 0,3 ebenfalls zu gering.

 

Frau Geelhaar sagt eine bestandsorientierte Festsetzung und erneute Prüfung zu.

 

Bauamtsleiter Wedermann weist darauf hin, dass im Dorfgebiet Betriebe und aufgegebene Betriebe liegen, daher wurde die Grundflächenzahl gering gehalten, da bei einer erneuten Bebauung eine höhere Versiegelung durch beispielsweise Mehrfamilienhäuser möglich wäre und dies aus städtebaulicher Sicht verhindert werden solle. Die aktuellen Betriebe hätten Entwicklungsflächen außerhalb des Dorfgebietes.

 

Mitglied Reinkober sieht dennoch die Entwicklungspotentiale für die Betriebe eingeschränkt.

 

Bauamtsleiter Wedermann verweist auf die Gefahr der städtischen Strukturen in einem dörflichen Bereich.

 

Mitglied Reinkober entgegnet, dass man dies gegebenenfalls über die Anzahl der Wohneinheiten steuern könne.

 

Frau Geelhaar führt weiter zu den Vorentwürfen aus.

 

Mitglied Reinkober fragt nach der abschließenden Geruchsbeurteilung, da mit den jetzigen Daten eine Bebauung im Norden des Plangebietes nicht möglich wäre.

 

Frau Geelhaar verweist darauf, dass es noch keine abschließende Geruchsbeurteilung gebe, aber nach der aktuellen Geruchsbeurteilung dies zutreffend sei. Sie führt daraufhin weiter zu den Vorentwürfen aus.

 

Nach dem Vortrag fragt Ratsherr Wendt, ob die Nutzungszeiten für den Tennisplatz im südlichen Plangebiet eingeschränkt würden.

 

Frau Geelhaar verweist darauf, dass ein Schallgutachten erstellt und auch auf die bestehenden Institutionen Rücksicht genommen werde, daher müsse sich gegebenenfalls die zu entstehende Bebauung einschränken und nicht der Tennisverein.

 

Nach Beratung wird  über die Tagesordnungspunkte 6 und 7 abgestimmt.