Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Durch verschiedene Faktoren ist in den letzten Jahren eine allgemein steigende Bautätigkeit in den einzelnen Ortsteilen zu beobachten. Insbesondere der weiterhin hohe Bedarf an Mietwohnungen führt dazu, dass in den gewachsenen Ortslagen vermehrt größere Gebäudekomplexe entstehen, die zu einer ortsunüblichen und teilweise unverträglichen Nachverdichtung führen. Das Ortsbild wird hierdurch ungewollt erheblich verändert.

 

Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht vorhersehbar war.

 

In seiner Sitzung vom 26.09.2022 hat der Rat der Gemeinde Großenkneten das Verdichtungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ angenommen und damit die Grundlage für den Vorentwurf geschaffen.

 

Das Plangebiet wird in ein Urbanes Gebiet (MU), Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Reines Wohngebiet (WR) unterteilt.

 

Im MU wird eine Grundflächenzahl von 0,6 sowie zwei Vollgeschosse bei einer offenen Bauweise vorgeschrieben. Im MU 1 sind höchstens zehn, im MU 2 höchstens acht Wohneinheiten zulässig.

Entlang der Vechtaer Straße südlich des staatlichen Forstamtes wird ein MU 1 festgesetzt. An der Wildeshauser Straße bis zur Zeppelinstraße wird ein MU 2 festgelegt. Das MI wird anschließend an das MU ab der Zeppelinstraße bis zur Waldstraße ausgewiesen. Zulässig sind sechs Wohneinheiten bei einer Grundflächenzahl von 0,6 und höchstens zwei Vollgeschossen.

 

Im WA 1 ist eine Bebauung mit sechs Wohneinheiten bei höchstens zwei Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 0,4 zulässig. Die gleichen Festsetzungen werden im WA 2 getroffen, allerdings sind hier vier Wohneinheiten zulässig. Für beide baulichen Nutzungen ist die offene Bauweise vorgeschrieben. Das WA 3 darf bei einer Grundflächenzahl von 0,3 und höchstens zwei Vollgeschossen mit zwei Wohneinheiten bebaut werden. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

 

Ein WA 1 ist im Bereich nördlich und südlich der Zeppelinstraße vorgesehen. Damit findet gemäß dem Nachverdichtungskonzept eine Abstufung zum MU bzw. MI statt.

 

Die WA 2 und WA 3 sind in der Zone II des Nachverdichtungskonzeptes geplant.

 

In der „Kapitän-Strasser-Straße wird der Bestand festgesetzt, sodass hier eine Nutzung als Reines Wohngebiet (WR 2) mit sechs Wohneinheiten und einer Grundflächenzahl von 0,3 bei einer Zulässigkeit von höchstens zwei Vollgeschossen festgelegt wird.

 

Die Siedlungen in der Blumenstraße und in der Straße „Am Kasinowald“ werden aufgrund ihrer Struktur als WR 1 mit einer Grundflächenzahl von 0,3, höchstens zwei Vollgeschossen und einer Bebaubarkeit mit zwei Wohneinheiten, wobei nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0343/2021-2026 als Vorentwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro Diekmann • Mosebach und Partner, Rastede vorgestellt. 

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße Süd“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Auch hier stellt Frau Geelhaar den Vorentwurf zur Planung vor.

 

In Bezug auf die Festlegung als urbanes Gebiet fragt Ratsherr Wendt, ob andere Höhenbegrenzungen oder Parameter als besprochen angesetzt würden.

 

Frau Geelhaar verneint dies. Es gebe keine Änderung an den im Nachverdichtungskonzept besprochenen Parametern. Es werde lediglich eine andere Art der Nutzung festgelegt.

 

Mitglied Reinkober weist darauf hin, dass es bei einem reinen Wohngebiet zu Problemen beim Lärm kommen könne. Die zulässige Belastung sei mit 30 dB in der Nacht ziemlich gering, was gegebenenfalls zu Nachbarschaftskonflikten führen könne. Er empfiehlt daher, die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet.

 

Frau Geelhaar weist darauf hin, dass dies in einem Schallgutachten gesondert betrachtet werde und führt weiter aus.

 

Mitglied Reinkober gibt zu bedenken, dass die derzeit festgelegten Baugrenzen und die im Nachverdichtungskonzept festgelegte Abstandsregelung (1 H) der Nachverdichtung widerspreche, denn dieses würde die Nachverdichtung einschränken.

 

Frau Geelhaar weist darauf hin, dass die nachbarschaftlichen Interessen gewahrt werden sollen.

 

Ratsherr Stoll teilt mit, dass es um eine behutsame Nachverdichtung zur Verhinderung von größeren Blöcken gehen solle und nicht um eine Nachverdichtung um jeden Preis.

 

Mitglied Reinkober sagt, dass aus seiner Sicht nichts gegen ein Einfamilienhaus in zweiter Reihe im hinteren Bereich sprechen würde, dies aber durch die Regelung der Baugrenzen verhindert werden würde.

 

Bürgermeister Schmidtke weist darauf hin, dass es ein Wunsch der Arbeitsgruppe war und auch der politischen Beratung entspricht, dass keine Mehrparteienblöcke neben Einfamilienhäuser errichtet würden.

 

Beigeordneter Bilger spricht sich für die Baugrenzen aus, um den Bestand vor großen Mehrfamilienhäusern zu schützen.

 

Auch Ratsherr Wendt teilt mit, dass der Arbeitskreis darauf hingewirkt habe, dass 1 H bzw. eine Baugrenze festgesetzt werde.

 

Dem schließt sich Ratsherr Reineberg an und weist auf eine geregelte Nachverdichtung hin.

 

Beigeordneter Bilger weist in Bezug auf die Kapitän-Strasser-Straße darauf hin, dass nur ein Haus derzeit mit 6 Wohneinheiten dort bestehen würde, im Vorentwurf jedoch größtenteils 6 Wohneinheiten zulässig sein sollten. In den anderen Wohnhäusern in der Kapitän-Strasser-Straße seien bis jetzt nur 4 Wohneinheiten möglich. Dies solle bitte so berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Stoll schließt sich dem an und fragt, ob ein Ausbau des Dachgeschosses in diesem Bereich möglich wäre.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass in dem Bereich der Kapitän-Strasser-Straße ein WA 2 anstelle eines WR 2 festgesetzt werde, so dass eine Bebauung mit lediglich 4 Wohneinheiten geregelt werde. Der Ausbau von Dachgeschossen ist nach aktuellem Bebauungsplan nicht möglich.

 

Ratsherr Stoll möchte wissen, warum bis jetzt nur ein Plan der Nachverdichtungskonzepte als Vorentwurf in den Fachausschuss gegeben wurde.

 

Frau Geelhaar teilt mit, dass es sinnhaft wäre, wenn man die Pläne stufenweise beschließe und diese nach und nach abarbeite. Dies würde einer Entlastung sowohl des Planungsbüros, der Verwaltung als auch des Landkreises dienen und zu einer höheren Genauigkeit bei der Bearbeitung der Pläne führen.

 

Bürgermeister Schmidtke berichtet, dass bis Ende des Jahres die Pläne alle als Vorentwurf auf den Weg gebracht werden sollen. Außerdem solle sich danach das Erweiterungskonzept anschließen.

 

Beigeordneter Bilger lobt, dass es jetzt losgehe und es in Bezug auf die Nachverdichtungskonzepte zeitnah zu konkreten Bebauungsplänen komme.