Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 140 „Ahlhorn – südlich Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

 

In Ahlhorn stehen derzeit keine gemeindeeigenen Gewerbe- und Industrieflächen zur Verfügung. Zur Sicherung und Weiterentwicklung ortsnaher Arbeitsplätze ist die kommunale Entwicklung von gewerblichen Flächen ein enormer Standortvorteil.

 

Aus diesem Grund soll östlich des Gewerbe- und Industriegebiets „Gewerbe- und Industriegebiet Ahlhorner Heide“, südlich zur „Cloppenburger Straße“ und westlich zur Straße „Am Bahnhof“ der Bebauungsplan Nr. 140 „Ahlhorn – südlich Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Gebiet wird derzeit bereits als „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt.

 

Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0339/2021-2026 beigefügt.

 

Eine verkehrliche Erschließung des Gebietes könnte über die „Cloppenburger Straße“ und eine zweite Anbindung zwischen den Grundstücken „Zeppelinring 28“ und „Zeppelinring 26“ über die Straße „Zeppelinring“ erfolgen. Der dortige Grünstreifen befindet sich im Eigentum der Gemeinde Großenkneten, über welchen eine Erschließung möglich wäre. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens erfolgt eine weitere Abstimmung der Planung.

 

In einem noch zu erstellenden Schallgutachten werden Aussagen zu einer möglichst effizienten Flächennutzung getroffen. Eine detaillierte Flächenausweisung erfolgt im Zuge der weiteren Planung.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 140 „Ahlhorn – südlich Cloppenburger Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Beigeordneter Bilger fragt, warum der östliche Bereich des Plangebiets aufgenommen wurde. Dabei würde es sich lediglich um Gehölzbestand handeln.

 

Bürgermeister Schmidtke teilt mit, dass der Gehölzbestand in dem Bereich möglichst erhalten werden solle.

 

Beigeordneter Bilger spricht sich für die Entwicklung in dem Bereich aus.

 

Ratsherr Stoll schließt sich dem an, teilt jedoch mit, dass mit jedem Betrieb, der sich in der Gemeinde neu ansiedele, auch neuer Wohnraum geschaffen werden müsse. Zudem müssten ausreichend Kita- und Schulplätze vorgehalten werden. Er wünsche sich mehr Tempo diesbezüglich.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich nach der Zuwegung zu dem Plangebiet.

 

Bauamtsleiter Wedermann erläutert, dass grundsätzlich eine Zuwegung über die Cloppenburger Straße als auch über das bereits bestehende Gebiet im Zeppelinring möglich wäre. Die Erschließung des Gebietes werde allerdings erst im Vorentwurf geplant. Die Eigentumsverhältnisse geben eine Zuwegung beim Wendehammer des Zeppelinringes nicht her.