Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll die 99. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb am „Grünen Weg 4“ in Halenhorst die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten Biogas umzustellen.

 

Aufgrund des hohen Energiebedarfes reicht die bisherige Kapazität der Biomasseanlage nicht aus, um die Aufbereitungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6c BauGB darf je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage zur energetischen Nutzung von Biomasse errichtet werden. Die Bauleitplanung beinhaltet somit eine Biomasseanlage, die planungsrechtlich im Außenbereich nicht privilegiert ist.

 

Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Biomethananlage außerhalb der Privilegierung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit den entsprechenden erforderlichen Betriebseinrichtungen (Fermenter, Gärrestelager, Vorgrube, Befüll- und Entnahmeplatz, Technikraum, Halle, Feststoffeintrag, Mistlagerflächen, Abluft, Kondensatschacht, Gasaufbereitung) zu schaffen, wird die Fläche zukünftig als Sondergebiet „Biomethan (SO)“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellt.

 

Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV_0336_2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll die 99. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsherr Hüsers teilt mit, dass über die Rahmenbedingungen ein Kompromiss erzielt wurde. Er sehe die Biomethananlage als Bedarf der Zukunft, daher wünsche er sich von den anderen Fraktionen Zustimmung. Allerdings habe er sich gewünscht, dass die Rahmenbedingungen in die Vorlage aufgenommen worden wären, da die Berichterstattung in der NWZ in diesem Sinne nicht vollständig war. Er bittet, dass die Rahmenbedingungen als Protokollanhang hinzugefügt werden.

 

Beigeordneter Bilger teilt mit, dass er nichts von den Rahmenbedingungen wüsste. Die aktuelle Energieproblematik führe zu einem Umdenken. Aus seiner Sicht sei es ein Problem, dass die Biomasseanlage durch die zusätzliche Kapazität über die Privilegierung hinaus eine Bauleitplanung benötige und man hier einen Präzedenzfall schaffen würde. Aus diesem Grund werde er der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht folgen.

 

Mitglied Reinkober empfiehlt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, da es sich hier nicht um einen Angebotsbebauungsplan handeln würde. Die einzelnen Parameter sollten dann über einen Durchführungsvertrag geregelt werden.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass die Form des Bebauungsplanes in der Sitzungsvorlage nicht thematisiert worden sei, hier aber durchaus ein vorhabenbezogener Bebauungsplan geplant sei.

 

Ratsherr Behrens äußert sich grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben. Er gibt allerdings auch die Konsequenzen zu bedenken, denn die Beschränkung der Maismenge würde gegebenenfalls zu einer Verlagerung und Flächendruck führen.

 

Ratsherr Wendt sieht die Gaseinspeisung positiv und sieht die Erweiterung der bestehenden Anlage daher als notwendig an. Das EEG habe Fakten geschaffen und die bestehenden Betriebe streben eine weitergehende Entwicklung an.

 

Ratsherr Hüsers merkt die sinnvolle Verwertung von Reststoffen an, daher sei das Vorhaben grundsätzlich positiv zu sehen. Was nicht gewollt sei und durch die Rahmenbedingungen geregelt wäre, sei, dass keine zusätzlichen Flächen beansprucht würden. Zudem verweist er auf die Beratung des Verwaltungsausschusses am 15.12.2022, in der die Rahmenbedingungen für eine Bauleitplanung beschlossen wurden.

 

Nach Beratung wird über die Tagesordnungspunkte 10 und 11 abgestimmt.

 

 

Protokollanmerkung:

 

Folgende Rahmenbedingungen wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.12.2022 festgelegt:

 

1.    Die Rohgasproduktion über der Privilegierungsgrenze ist vollständig (zu 100 Prozent) in Form von Biomethan in das Erdgasnetz des Netzbetreibers einzuspeisen.

2.    Die Rohbiogasmenge außerhalb der Privilegierungsgrenze wird auf 2,0 Mio. m³/Jahr beschränkt.

3.    Mehrere privilegierte Biomassenanlagen von benachbarten Unternehmen sind langfristig in das Konzept mit einzubinden (Gasnetzwerk).

4.    Um negative Folgen für die Flächenbewirtschaftung (Monokultur) und für die Flächenverfügbarkeit zu begrenzen, wird der NaWaRo-Anteil der Inputstoffe für die Gesamtanlage (alt und neu) auf 25 % begrenzt. Der Maisanteil darf hiervon höchstens 50 % betragen. Die restlichen 75 % der Gesamtmenge setzen sich aus Wirtschaftsdünger und sonstigen landwirtschaftlichen Abfällen zusammen.

5.    Eine Erweiterung des bestehenden Tierbestandes auf dem Hof Wilke wird ausgeschlossen.

Die Bedingungen sowie weitere Einzelheiten sind im Rahmen der Bauleitplanung in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen.