Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb am „Grünen Weg 4“ in Halenhorst, die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten Biogas umzustellen.

 

Bisher wurde das Biogas aus der privilegierten Biomasseanlage in einem Blockheizkraftwerk verstromt und in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Zukünftig soll eine Aufbereitungsanlage das erzeugte Biogas reinigen, damit es direkt in das öffentliche Gasnetz eingeleitet werden kann.

 

Aufgrund des hohen Energiebedarfes reicht die bisherige Kapazität der Biomasseanlage nicht aus, um die Aufbereitungsanlage wirtschaftlich betreiben zu können. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6c BauGB darf je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage zur energetischen Nutzung von Biomasse errichtet werden. Die Bauleitplanung beinhaltet somit eine Biomasseanlage, die planungsrechtlich im Außenbereich nicht privilegiert ist.

 

Für die Errichtung einer Biomethananlage außerhalb der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit den entsprechend erforderlichen Betriebseinrichtungen (Fermenter, Gärrestelager, Vorgrube, Befüll- und Entnahmeplatz, Technikraum, Halle, Feststoffeintrag, Mistlagerflächen, Abluft, Kondensatschacht, Gasaufbereitung) müsste ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0337/2021-2026 beigefügt.

 

 

Im Bebauungsplan wird geregelt, dass die Rohgasproduktion vollständig in Form von Biomethan in das Erdgasnetz des Netzbetreibers einzuspeisen ist. Darüber hinaus soll die Rohbiogasmenge auf 2,0 Mio. Normenkubikmeter pro Jahr beschränkt werden. Weitere Rahmenbedingungen werden in einem Durchführungsvertrag geregelt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.2022 beschlossen, unter Rahmenbedingungen, die in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen sind, eine Bauleitplanung in Aussicht zu stellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt:

 

Für den im anliegenden Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll der Bebauungsplan Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“ aufgestellt werden.

 

Das Verfahren ist nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 10 wird verwiesen.