Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Zuge der Umgestaltung soll in Höhe des Grundstücks „Wildeshauser Straße 73“ ein Fahrbahnteiler mit Querungshilfe und Bushaltestelle geplant werden. Aufgrund der Aufweitung der Fahrbahn wird vom angrenzenden Grundstückseigentümer eine Grundstücksfläche von etwa 85 qm benötigt.

 

Mit dem Eigentümer wurde über einen Grunderwerb gesprochen. Diesen lehnt er kategorisch ab. Die Bushaltestelle soll daher in östliche Richtung verschoben werden. Die angepasste Planung ist der Mitteilungsvorlage Nr. MV/0330/2021-2023 beigefügt.

 

Als nächstes folgt eine Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizei.