Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag der FDP-Fraktion sowie der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann auf Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen (Livestreaming) öffentlicher Gremiensitzungen wird zunächst nicht nachgekommen.

 

Beim geplanten An- und Umbau des Rathauses sollen die technischen Voraussetzungen für künftige Videoübertragungen (Livestreaming) geschaffen werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 07.02.2023 beantragen die FDP-Fraktion sowie die Gruppe Grüne - KA - Lahrmann die Änderung der Hauptsatzung, um Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Gremiensitzungen (Livestream im Internet) zu ermöglichen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0351/2021-2026 beigefügt.

 

Durch eine Änderung des § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die rechtlichen Grundvoraussetzungen für eine solche Regelung – unabhängig vom Vorliegen z.B. pandemischer Lagen - geschaffen worden. Film- und Tonaufnahmen sind somit zulässig, soweit die Hauptsatzung der Gemeinde eine entsprechende Regelung vorsieht.

 

Die Liveübertragung (Streaming) von Sitzungen kann zu einer größeren Transparenz der politischen Entscheidungsprozesse in der Öffentlichkeit führen, da für Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Gäste die Möglichkeit zur Teilnahme an den Sitzungen somit nicht von der persönlichen Anwesenheit abhängig ist.

 

Zu unterscheiden ist zwischen der Übertragung von Ton- und Bildaufnahmen (Streaming) und Hybridsitzungen. Im Gegensatz zu Hybridsitzungen sind die Gremienmitglieder bei übertragenen (gestreamten) Sitzungen am Sitzungsort persönlich anwesend.

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Die Verwaltung lehnt eine Übertragung öffentlicher Sitzungen grundsätzlich nicht ab. Hybridsitzungen werden aufgrund des technischen und organisatorischen Aufwandes sowie Unsicherheiten bei technischen Problemen eher skeptisch gesehen. Eine lebendige Diskussionskultur scheint auch eher in Präsenz möglich zu sein.

 

Eine Auswertung zur Umsetzung von Livestreaming und/oder Hybridsitzungen der Nachbarkommunen hat ergeben, dass bisher nur die Gemeinde Hatten sowie die Stadt Wildeshausen Livestreaming als besondere Bürgerbeteiligung anbieten

 

Voraussetzung für eine Umsetzung sind neben den rechtlichen Vorgaben die Installation entsprechender Technik (Übertragungssystem, Videokamera, Mikrofone) sowie das Einverständnis der Gremienmitglieder für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Der Ratssaal verfügt noch nicht über die entsprechende Technik. Die Installation einer oder mehrerer Kameras und Mikrofone ist mit Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund des erwarteten und geplanten Um- und Anbaus des Rathauses ist daher abzuwägen, ob der finanzielle Aufwand den erwarteten positiven Effekt - für einen überschaubaren Übergangszeitraum - rechtfertigt.

 

Der neue Ratssaal soll zukunftsfähig mit entsprechender Technik, auch für Ton- und Bildaufnahmen sowie für weitere technische Möglichkeiten ausgestattet werden. Hierzu sollen feste Systeme installiert werden. Da der jetzige Ratssaal später zu Büroräumen umgebaut werden soll, wäre ein jetzt zu beschaffendes Übertragungssystem entbehrlich.

 

Bei einer späteren Umsetzung können die Erfahrungen anderer Kommunen genutzt werden.

 

Nach Abwägung der berechtigten Interessen der antragstellenden FDP-Fraktion sowie der Gruppe mit den zu erwartenden finanziellen Aufwendungen empfiehlt der Bürgermeister, dem Antrag auf Änderung der Hauptsatzung für die Zulassung von Film- und Tonaufnahmen (Livestreaming) in öffentlichen Gremiensitzungen zunächst nicht nachzukommen.

 

Bei der baulichen Erweiterung des Rathauses soll die entsprechende Veranstaltungstechnik berücksichtigt und dann eine Änderung der Hauptsatzung umgesetzt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Beigeordneter Wilke erklärt, dass es bereits im September 2021 einen ähnlichen Antrag gegeben habe. Damals seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen. Im Wahlkampf zur letzten Kommunalwahl hätten alle Parteien mit mehr Bürgerbeteiligung geworben. Jetzt seien die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Er sehe keinen Grund, der Beschlussempfehlung zu folgen. Sofern die Umsetzung erst mit einem Anbau des Rathauses erfolgen solle, wären voraussichtlich einzelne Ratsmitglieder nicht mehr im Gemeinderat tätig. Jetzt sei eine schnelle Umsetzung möglich. Die Kosten würden sich auf unter 10.000 Euro belaufen. Für ihn sei die ablehnende Haltung unverständlich. Zuletzt sei ein Beschluss für den Umbau des Rathauses in Millionenhöhe durchgewunken worden. Es gehe hier nur um einen Livestream, nur um eine Übertragung. Er habe die Hoffnung auf mehr Bürgerbeteiligung. Livestreaming sei auch für abwesende Ratsmitglieder eine gute Sache. Er bitte darum, der Beschlussvorlage nicht zu folgen.

 

Ratsherr Martens merkt an, dass der Antrag grundsätzlich gut sei. Die CDU-Fraktion würde jedoch der Beschlussvorlage der Verwaltung folgen. In Dötlingen seien Kosten von rund 30.000 Euro entstanden. Sofern jetzt eine Anschaffung erfolgen würde, wäre im Rahmen des Neubaus gegebenenfalls eine erneute Anschaffung notwendig. Er gehe davon aus, dass der Anbau in circa drei Jahren abgeschlossen sei. Man solle dann die Erfahrungen der anderen Kommunen nutzen, die dieses Thema aktuell angehen.

 

Ratsfrau Johannes erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den Antrag an sich gut finde. Jedoch solle die Umsetzung erst erfolgen, wenn der neue Ratssaal errichtet sei. Die Fraktion habe sich die Pläne für den Umbau vom Architekturbüro zeigen lassen. Es würde nun alles angeschoben. Die Stadt Wildeshausen befinde sich auch noch in der Testphase. Man solle jetzt abwarten und dann später die Hauptsatzung abändern.

 

Ratsherr Lahrmann erklärt, dass ein grundsätzliches Problem für die Kommunalpolitik bestehe. Das Interesse gehe zurück, die Wahlbeteiligung sinke, Wähler gehen verloren. Als Teil der Lösung sehe er die Bürgerbeteiligung an. Eine Umfrage zum Mehrgenerationenplatz an der Katharinenstraße in Ahlhorn sei eine erste gute Sache gewesen. Es bestünde eine Pflicht zur Bürgerbeteiligung. Ein Livestream würde den Bürgern helfen, mögliche Entscheidungen nachzuvollziehen. Es würde zudem die Möglichkeit geboten, dass ältere und körperlich eingeschränkte Menschen an den Sitzungen teilnehmen könnten. Er habe sich bei der Stadt Wildeshausen und bei der Gemeinde Hatten erkundigt. In Hatten sei der finanzielle Aufwand schwer zu beziffern gewesen. Bei der Stadt Wildeshausen wurden lediglich 3.000 Euro für neue Technik veranschlagt. Auf einen neuen Ratssaal müsse man voraussichtlich drei bis fünf Jahre warten. Es stelle sich die Frage, ob die Technik wirklich fest verbaut werden solle. Diese wäre dann nicht anders nutzbar. Fachlich sei dieses nicht gut. Grundsätzlich könne die angeschaffte Technik nach drei Jahren abgeschrieben werden. Er bittet darum, dem gemeinsamen Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann und FDP-Fraktion zu folgen.

 

Ratsherr Rykena erklärt, dass auch die AfD-Fraktion eine grundsätzliche Notwendigkeit sehe. Die Umsetzung solle jedoch im Rahmen des Neubaus erfolgen und nicht jetzt als Provisorium. Je nach unterschiedlicher Qualität seien die Kosten verschieden. Man solle noch 2 – 3 Jahre warten, um von den Erfahrungen der anderen Gemeinden zu profitieren.

 

Ratsherr Hüsers merkt an, dass Wege gefunden werden können, wenn ein Wille vorhanden sei. Er appelliere an die SPD, CDU und AfD. Es könne einfachste Technik genutzt werden. Die Argumente würden vorgeschoben, um die Umsetzung zu verhindern. Die Gemeinde Großenkneten würde für Bürgerbeteiligung werben. Man informiere die Politik, müsse aber auch die Bürger informieren. Für ihn sei es unverständlich, noch weitere drei bis vier Jahre zu warten. Er appelliere daran, die Hauptsatzung zu ändern, da die Technik heute vorhanden sei.

 

Beigeordneter Wilke merkt an, dass kein Provisorium entstehen solle. Das System solle gut funktionieren und mobil sein. Es solle nicht fest verbaut werden. So wäre auch eine spätere Nutzung im neuen Ratssaal oder anderen Räumlichkeiten möglich.

 

Ratsherr Rykena weist auf die qualitativ hochwertige Technik im Landtag hin. Diese gute Qualität wäre sinnvoll. Wer günstig kauft, würde häufig zweimal kaufen.

 

Ratsfrau Haake merkt an, dass es sich bei dieser Anschaffung nicht um einen Schnellschuss handele. Sofern man der Beschlussempfehlung folge, würde man sich gegen den Fortschritt aussprechen. Man müsse jetzt vorangehen und die Hauptsatzung ändern.

 

Ratsherr Lahrmann spricht die Beschlussvorlage aus Wildeshausen an. Es seien die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger betroffen. Diese hätten ein Recht auf Teilhabe. Für ihn sei es erschreckend, den Bürgerinnen und Bürgern dieses zu verwehren.