Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 98. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Inkrafttreten der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 10.07.1999 wurde eine positive Standortzuweisung für die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt.

 

Aufgrund der energiepolitischen Neuausrichtung auf Bundes- und Landesebene wird der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen. Inzwischen hat es zahlreiche gesetzliche Änderungen gegeben, die das Vorgehen bei der Ausweisung von Windenergiestandorten grundlegend verändert hat.

 

Die Landkreise haben gemäß dem Ziel der Raumordnung geeignete raumbedeutsame Standorte für die Nutzung von Windenergie zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) festzulegen.

 

Da die Bauleitpläne nach § 2 BauGB an den Zielen der Raumordnung anzupassen sind, wirkt sich der Windenergieerlass über das Landes-Raumordnungsprogramm und das RROP auch auf die zukünftigen Planungen der Gemeinde aus.

 

Aufgrund der neuen energiepolitischen Zielsetzung sowie diverser Rechtsprechungen ist es geboten, die Steuerung von Windenergieanlagen an die heutigen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen anzupassen.

 

Mit der Aufstellung der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Flächen Bissel und Döhlen sowie am Grenzweg (Sannum/Hengstlage) planungsrechtlich als Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen. Sämtliche Flächen eignen sich zum jetzigen Stand grundsätzlich aufgrund der Vorbelastung durch bestehende Windparks sowie aufgrund umfangreicher Voruntersuchungen zum Arten- und Naturschutz für eine Ausweisung als Windenergiefläche.

 

Der Vorentwurf wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.

 

Zur Prüfung weiterer Windenergieflächen wird zunächst eine ergänzende Potenzialflächenanalyse mit begleitenden Untersuchungen zum Arten- und Naturschutz durchgeführt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Windenergie“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Herr Diekmann stellt die Planung vor.

 

Mitglied Reinkober fragt, ob im zweiten Schritt über die Studie neue und zusätzliche Flächen eruiert würden.

 

Herr Diekmann antwortet, dass die Potenzialanalyse parallel zu der Flächennutzungsplanänderung laufe und gegebenenfalls weitere Flächen eruiert würden, die dann in einem zweiten Schritt für eine Bauleitplanung zur Entscheidung gestellt werden könnten.

 

Beigeordneter Behrens fragt, ob ab Februar 2024 der Landkreis Oldenburg über das Raumordnungsprogramm die Neuausweisung von Flächen für Windenergie übernehme. Er fragt sich, ob es dahingehend noch sinnvoll sei, weitere Flächen neben den Flächen in Bissel und Döhlen in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen.

 

Herr Diekmann stellt dar, dass aufgrund dessen, dass für Windenergie substanziell Raum geschaffen werden solle, die Fläche am Grenzweg mit aufgenommen werde, damit eine Ausschlusswirkung auch tatsächlich entfaltet werde. Darüber hinaus gäbe es klare Vorgaben zu den anrechenbaren Flächen. Von den ausgewiesenen Flächen werden 75 m von den Flächengrenzen abgezogen, wenn der Flächenbeitrag berechnet werde.

 

Beigeordneter Behrens fragt, ob während des Verfahrens neben dem Grenzweg noch weitere zusätzliche Flächen im F-Plan ausgewiesen würden.

 

Herr Diekmann antwortet, dass in dieser Flächennutzungsplanänderung keine weiteren Flächen außer den jetzt dargestellten Flächen aufgenommen würden. Danach seien aber durchaus weitere Verfahren möglich.

 

Beigeordneter Behrens antwortet, dass dies ohnehin nur bis Februar 2024 relevant sei, da dann der Landkreis Oldenburg entscheiden würde, welche Flächen ausgewiesen würden.

 

Bauamtsleiter Wedermann stellt klar, dass für die derzeit im Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Flächen bereits Gutachten vorlägen, die ansonsten im Verfahren mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würden. Diese seien Voraussetzungen dafür, dass Flächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden, da die dort dargestellten Flächen auch tatsächlich für Windkraft geeignet sein müssten. Weitere Flächen könnten erst aufgenommen werden, wenn eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt wurde. Er widerspricht der Darstellung von Ratsherr Behrens und stellt klar, dass der Landkreis Oldenburg ab Februar 2024 nicht die Planung übernehme, sondern über das Raumordnungsprogramm den Flächenbeitragswert bis 2026 erreichen müsse und noch unklar sei, welche Flächen ausgewiesen würden, diese aber in Zusammenarbeit mit den Kommunen ausgewiesen werden sollten. Es sei damit grundsätzlich möglich, dass Flächen über die Flächennutzungsplanänderung hinaus ausgewiesen würden. Allerdings sei dies noch nicht klar.

 

Bürgermeister Schmidtke betont, dass eine Abstimmung mit dem Landkreis erfolge und dieser Rücksicht auf die Planung der Kommunen nehme.

 

Ratsherr Wendt stellt klar, dass die Politik es mit der 98. Flächennutzungsplanänderung selbst in der Hand hätten, welche Flächen ausgewiesen würden, und dass darüber hinaus keine weiteren Windkraftanlagen privilegiert im Gemeindegebiet entstehen könnten.

 

Ratsherr Rykena fragt, ob Rotor-in oder Rotor-out ausgewiesen werde. Der Bestand sei in Rotor-in ausgewiesen. Fraglich sei für ihn, ob dadurch der Flächenbeitragswert noch erhöht werden könne, vor allem in Hinblick auf Repowering- und Rotor-out-Planung.

 

Herr Diekmann teilt mit, dass der Gesetzgeber Rotor-out-Planung präferiere. Bei Rotor-in dürften die Windkraftanlagen mit den Rotorblättern nur innerhalb des Flächennutzungsplanbereiches liegen. Dann müssen die Flächen größer ausgewiesen werden, damit der Roter auch in diesem Bereich liege. Ob eine Rotor-in- oder Rotor-out-Planung erfolgen solle, müsse innerhalb des Verfahrens entschieden werden.

 

Beigeordneter Wilke fragt, ob es weitere Interessenten gäbe, für Flächen, für die bereits Gutachten vorliegen und diese dann in die Planungen mit aufgenommen werden könnten.

 

Herr Diekmann antwortet, dass nicht klär wäre, ob es weitere Interessenten mit bereits vorliegenden Gutachten gäbe. Derzeit werde vom aktuellen Planungsstand Döhlen, Bissel und Grenzweg ausgegangen.

 

Beigeordneter Bilger fragt, ob die 1,7 bzw. 2,2 % sich auf die Fläche beziehen oder auf die Leistung der Windkraftanlagen.

 

Herr Diekmann antwortet, dass die Leistung für die Planung irrelevant, sondern nur noch die Fläche ausschlaggebend sei.