Beschluss:

 

1.    Nach dem ermittelten Bedarf soll eine Skateranlage unter Beteiligung von interessierten Kindern und Jugendlichen geplant werden.

Im Nachtragshaushalt 2023 sind Planungskosten für die Errichtung einer Skateranlage zu berücksichtigen.


2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort im Ortsteil Ahlhorn vorzuschlagen. Gegebenenfalls sind die bauleitplanerischen Voraussetzungen für diesen Bereich zu schaffen. 

 


Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2021 beantragten die Fraktionen CDU, SPD sowie FDP gemeinsam, eine Bedarfsanalyse bzw. Bedarfsbefragung über die Gemeindejugendpflege für eine Skateranlage durchzuführen und diese Anlage gegebenenfalls zu errichten.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.12.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Bedarfsermittlung für die Errichtung einer solchen Anlage durchzuführen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0038/2021-2026 wird verwiesen.

 

Um sich erste Ideen für die Umsetzung einer Skateranlage zu holen, wurde am 06.05.2022 die Skateranlage in Lohne besichtigt. Die Anlage dort besteht aus einer Pumptrack- und einer Skateranlage. Die Kosten für die Errichtung der Anlage betrugen in Lohne 250.000,00 € für die Pumptrack-Anlage und 460.000,00 € für die Skateranlage. Weitere Kosten für die Außenanlage inkl. WC-Anlagen sind in diesen Kosten nicht enthalten.

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Stadt Lohne mit ca. 30.000 Einwohnern fast doppelt so groß ist wie Großenkneten. Die Kosten für eine Skateranlage sind abhängig von verschiedenen Faktoren (Größe, Art, Untergrund).

 

Die Bedarfsermittlung wurde durch die Gemeindejugendpflege im Sommer 2022   durchgeführt. Hierbei wurden etwa 1.200 Fragebögen an den Schulen verteilt, von denen über 600 ausgefüllte Fragebögen zurückkamen und ausgewertet wurden. Über die Ergebnisse der Auswertung wird die Leiterin der Gemeindejugendpflege, Frau Sarina Privitelli, in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses berichten. 70 % der Befragten sprachen sich für die Nutzung einer Skateranlage aus.

 

Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann hat mit Schreiben vom 26.02.2023 den Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Skateranlage gestellt. Ebenfalls sollen die Planungskosten im Haushalt berücksichtigt werden. Aufgrund der in Ahlhorn bereits vorhandenen Freizeitmöglichkeiten wird beantragt, die Skateranlage nicht im Ortsteil Ahlhorn zu errichten.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0369/2021-2026 ebenfalls beigefügt.

 

Das Ergebnis der Umfrage hat jedoch ergeben, dass sich die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen für den Standort Ahlhorn ausgesprochen haben.

 

Der Bürgermeister spricht sich als Standort entgegen dem Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann für die Fläche am Bahnhof in Ahlhorn, insbesondere aufgrund der guten Verkehrsanbindung, aus. Die Anlage in Ahlhorn wäre für Kinder und Jugendliche auch aus anderen Ortsteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Ferner wären dort unmittelbare Anlieger nicht betroffen.

 

Die Fläche in Ahlhorn am Bahnhof, Flurstück 56/24, Flur 30, liegt im Eigentum der Gemeinde.

 

Ein Kartenauszug ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0369/2021-2026 beigefügt.

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2023 könnten Planungskosten für eine Skateranlage eingeplant werden. Zusammen mit interessierten Kindern und Jugendlichen könnte die Anlage geplant und die Kosten ermittelt werden. Gleichzeitig sollten die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Fläche geschaffen werden.

 

Nach alledem schlägt der Bürgermeister vor, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

Nach dem ermittelten Bedarf soll eine Skateranlage unter Beteiligung von interessierten Kindern und Jugendlichen geplant werden. Als Standort wird der Bereich südlich des Bahnhofes in Ahlhorn festgelegt.

 

Die bauleitplanerischen Voraussetzungen sind für diesen Bereich zu schaffen.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 sind Planungskosten für die Errichtung einer Skateranlage zu berücksichtigen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Die Leiterin der Gemeindejugendpflege, Frau Sarina Privitelli stellt die Bedarfsermittlung, die durch die Gemeindejugendpflege im Sommer 2022 durchgeführt wurde, und die Ergebnisse vor. Insbesondere berichtet Frau Privitelli, dass im Zeitraum vom 20.06. bis 18.07.2022 die Graf-von-Zeppelin-Schule, das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (7. bis 10. Klasse) sowie die Grundschulen Ahlhorn, Großenkneten, Huntlosen und Sage an der Befragung teilgenommen haben. 676 zurück erhaltene Fragebögen von 1.211 ausgeteilten Fragebögen wurden ausgewertet. Verschiedene Ergebnisse wurden präsentiert. Besonders nennenswert sei, dass 70 % der Jugendlichen eine Skateranlage in der Gemeinde nutzen würden. Frau Privitelli berichtet weiter, dass die Jugendlichen eine entsprechende Anlage auch häufig nutzen würden. Sie macht deutlich, dass sich die Jugendlichen viele Sitzgelegenheiten, Mülleimer, Toiletten, Schutz vor Regen, Schattenplätze und eine Mehrzweckanlage wünschen würden. 48 % der Beteiligten sprachen sich für einen Ort in Ahlhorn, 34 % für einen Ort in Großenkneten, 13 % für die Errichtung einer Anlage in Huntlosen und 5 % für die Errichtung einer Anlage in Sage aus. Ebenfalls hätten die Jugendlichen mitgeteilt, dass 45 % der Befragten auch die Skateranlage in einem anderen Ortsteil mit nutzen würden.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0369/2021-2026 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Martens bedankt sich für die Vorstellung der zentralen Punkte der Bedarfsermittlung für die Skateranlage.

 

Ratsfrau Jähnke erfragt, ob die Rückläufe aus allen Ortsteilen ungefähr prozentual gleich erfolgt seien. Frau Privitelli teilt mit, dass eine entsprechende Auswertung nicht stattgefunden habe.

 

Ratsfrau Jähnke spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, die Umsetzung der Skateranlage weiterhin zu unterstützen. Sie beantragt jedoch, sich nicht für den Standort südlich des Bahnhofes festzulegen, sondern dass die Verwaltung beauftragt werde, innerhalb Ahlhorns einen anderen geeigneten Standort zu benennen.

 

Ratsfrau Frommhold bestätigt, dass auch die SPD-Fraktion den Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Skateranlage unterstütze. Da der Standort des Bahnhofes aus ihrer Sicht jedoch ebenfalls nicht ideal sei, würde sie sich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen, dass innerhalb Ahlhorns ein anderer geeigneter Standort zu suchen sei.

 

Ratsherr Behrens spricht sich für die FDP-Fraktion ebenfalls dafür aus, dass eine Skateranlage errichtet werden solle. Er stellt die Frage in den Raum, ob ein Standort, der weit vom Jugendzentrum entfernt sei, förderlich oder schädlich für die Nutzung durch die Jugendlichen sei.

 

Frau Privitelli führt dazu aus, dass aus ihrer Sicht der Standort unabhängig vom Standort der Gemeindejugendpflege zu sehen sei. Sie gehe davon aus, dass die Jugendlichen die Angebote wählen würden und die Standortnähe zu den Gemeindejugendzentren nicht ausschlaggebend sei.

 

Ratsherr Lahrmann, der auch für die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann den Antrag auf den Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Skateranlage gestellt hat, beantragt eine gesplittete Abstimmung hinsichtlich des Grundsatzbeschlusses über die Errichtung der Skateranlage und als zweiten Punkt über die Bestimmung des Standortes.

 

Ratsherr Rykena merkt an, dass der vorgeschlagene Standort der Verwaltung von seiner Fraktion bisher ebenfalls kritisch beurteilt würde. Für diesen Standort würde jedoch sprechen, dass Jugendliche aus anderen Orten durch die Nähe zum Bahnhof diesen gut erreichen könnten. Ein Abstand zum Jugendzentrum würde gegebenenfalls auch einen zusätzlichen Treffpunkt für Jugendliche ergeben. Er plädiere dafür, den Standort am Bahnhof nicht sofort als möglichen Standort der Skateranlage zu streichen.

 

Vorsitzender Martens lässt dann über den Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann über Splittung der Beschlussempfehlung wie folgt abstimmen:

 

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung.

 

Sodann lässt Vorsitzender Martens über den Grundsatzbeschluss, der wie folgt lautet, abstimmen:

 

„Nach dem ermittelten Bedarf soll eine Skateranlage unter Beteiligung von interessierten Kindern und Jugendlichen geplant werden.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 sind Planungskosten für die Errichtung einer Skateranlage zu berücksichtigen.“

 

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltung

 

Sodann lässt Vorsitzender Martens über die Beschlussempfehlung aus der Beschlussvorlage, die wie folgt lautet, abstimmen:


„Als Standort wird der Bereich südlich des Bahnhofes in Ahlhorn festgelegt. Die bauleitplanerischen Voraussetzungen sind für diesen Bereich zu schaffen.“

 

0 Ja-Stimmen

9 Nein-Stimmen

0 Enthaltung.

 

Ratsherr Lahrmann merkt an, dass die Auswertung der Bewertungsbögen nicht darauf eingegangen sei, aus welchen Ortsteilen die Rückläufer eingegangen seien. Er weist außerdem darauf hin, dass ein Überangebot in Ahlhorn im Vergleich zu den anderen Ortsteilen in Ahlhorn durch den Bau der Skateranlage dort aus seiner Sicht zu verzeichnen sei. Er regt an, auch Angebote in den anderen Ortsteilen für die Jugendlichen zu schaffen.

 

Bürgermeister Schmidtke betont nochmals den Vorteil des Standortes am Bahnhof, da nahezu alle Jugendlichen außerhalb Ahlhorns durch das zur Verfügung stehende Schülerticket diesen Standort durch öffentliche Verkehrsmittel erreichen könnten. Ein anderer Standort, insbesondere in einem anderen Ortsteil, könne diesen Vorteil nicht bieten.

 

Sodann lässt Vorsitzender Martens über den geänderten zweiten Teil der Beschlussempfehlung

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort im Ortsteil Ahlhorn vorzuschlagen. Gegebenenfalls sind die bauleitplanerischen Voraussetzungen für diesen Bereich zu schaffen“ abstimmen:


6 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

keine Enthaltungen.