Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Großenkneten schließt sich nicht der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ an.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann beantragt mit Schreiben vom 01.03.2023, dass sich die Gemeinde Großenkneten der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschließt.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0367/2021-2026 beigefügt.

 

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen angeordnet werden kann.

 

Bei Beitritt der Initiative erklären die Beitrittsgemeinden folgende Punkte:

 

  1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

  1. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

  1. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestages vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

  1. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um gegebenenfalls bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

Aus grundsätzlichen Erwägungen sollte der Beitritt zu einer privaten Initiative gut bedacht werden. Die Punkte 1 und 2 enthalten weitergehende Statements als nur die Geschwindigkeiten-Anordnung von 30 km/h an besonders schützenswerten Orten. Auch nach Änderung des § 45 StVO würde die Zuständigkeit bei klassifizierten Straßen beim Landkreis verbleiben. Dieser hat auch jetzt die Möglichkeit, bei konkreten Gefährdungen die Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

Die Fraktionen und Parteien haben die Möglichkeit, über ihre Organisation Gesetze und Verordnungen zu ändern.

 

Aus diesen Gründen schlägt der Bürgermeister vor, der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ nicht beizutreten.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsfrau Schillberg begründet und erläutert den Antrag zum Beitritt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.