Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.


Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen Starkregenereignisse in Bezug auf die Häufigkeit und Intensität zu. Mit Schreiben vom 07.09.2022 beantragt die FDP-Fraktion, dass sich die Verwaltung zukünftig verstärkt mit Starkregenereignissen auseinandersetzt und ein Konzept zum Schutz vor derartigen Ereignissen entwickelt. Zur Begründung wird auf den der Beschlussvorlage Nr. BV/0379/2021-2026 beigefügten Antrag verwiesen.

 

Die Verwaltung hat sich dem Thema bereits angenommen und an den Regionalveranstaltungen „Starkregen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe“ teilgenommen. Jede Gemeinde ist gefordert, auf ihrem Gemeindegebiet Maßnahmen zur Beordnung des Oberflächenwassers durchzuführen. Einige mögliche Handlungsansätze werden bei der Ausweisung von Baugebieten bereits berücksichtigt. Demgegenüber sind die Bürger ebenfalls gefordert, Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

 

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) möchte die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen und seine Erfahrungen und Expertise den Verbandsmitgliedern zur Verfügung stellen. Als ein erstes Projekt wurde eine verbandsweite Starkregengefahrenkarte erstellt. In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wird der Regionalleiter des OOWV für den Landkreis Oldenburg, Herr Stefan Fauerbach, über die bisherigen und künftigen Maßnahmen berichten.

 

Da der Umgang mit Starkregenereignissen stets im Einzelfall zu betrachten ist, empfiehlt der Bürgermeister, zunächst folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsherr Küther begründet den Antrag der FDP-Fraktion.

 

Herr Fauerbach, OOWV, stellt sodann die Karte zu den Starkregenereignissen vor.

 

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0379/2021-2026 beigefügt.

 

Nach dem Vortrag meldet sich Mitglied Reinkober zu Wort. Er gibt zu bedenken, dass man nicht nur auf die Neubaugebiete schauen müsse, sondern auch auf bereits bebaute Gebiete. Dort solle – wie z. B. in Huntlosen, Ahlhorn und Großenkneten – bei jeder Straßensanierung geprüft werden, ob beispielsweise Rigolen oder ähnliches Anwendung finden können und eine Konzeption unter Anwendung der Karte des OOWV entwickelt werden kann. Er verweist hier auf das Konzept der „Schwammstadt“.

 

Ratsherr Wendt verweist darauf, dass man selbst viele kleine Maßnahmen ergreifen könnte, um das Oberflächenwasser versickern zu lassen, wie z. B. Bermen. Er fragt Herrn Fauerbach nach Fördermöglichkeiten, die der OOWV zur Verfügung stellen könnte.

 

Herr Fauerbach teilt mit, dass die Starkregengefahrenkarte auch gefördert wurde. Der OOWV sei sehr gut aufgestellt, was die Prüfung von Fördermitteln angehe.

 

Herr Wendt präzisiert seine Frage dahingehend, ob der OOWV für Private bzw. für Kommunen Förderungen anbiete.

 

Herr Fauerbach antwortet, dass aufgrund der Zuständigkeit keine Möglichkeit der Förderung bestehe. Jede Kommune sei für sich selber verantwortlich.

 

Ratsherr Küther fragt, ob der Tagesordnungspunkt der Starkregenereignisse ggf. auch auf die Tagesordnung für den „Runden Tisch Natur“ aufgenommen werden könne.

 

Bürgermeister Schmidtke teilt daraufhin mit, dass die Tagesordnung leider schon stehen würde, aber man sich in der darauffolgenden Sitzung dem annehmen würde.

 

Mitglied Reinkober teilt mit, dass es in anderen Kommunen durchaus Förderungen gebe, z. B. für Zisternen.