Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Windpark Döhlen“, 3. Änderung, wird erneut als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Windpark Döhlen“ zur Steuerung von Windenergieanlagen wurde am 18.12.2006 als Satzung beschlossen und ist am 08.01.2007 in Kraft getreten.

 

Mit Schreiben vom 07.08.2013 stellt die WP Krumlande GbR, Großenkneten, den Antrag zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung des vorhandenen Windparks.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten hat in seiner Sitzung vom 26.05.2016 den Entwurf der vorliegenden Bauleitplanung beschlossen. Aufgrund von diversen gesetzlichen Änderungen wurde der Entwurf angepasst und soll erneut beschlossen werden. Eine Höhenbeschränkung, die eine Anrechenbarkeit der Flächen auf den Flächenbeitragswert verhindert, wurde wie die Beschränkung der Anzahl an Windkraftanlagen aus der 3. Änderung entfernt.

 

Derzeit ist ein Repowering in Planung. Im Windpark Döhlen sollen neun Windkraftanlagen zurückgebaut werden, bei zwei Anlagen ist der Rückbau bereits erfolgt. Eine Windkraftanlage (E-82 E2) bleibt bestehen. Dafür sollen zwei neue Windkraftanlagen des Typs E-175 EPS aufgestellt werden. Die Leistung der neuen Windkraftanlagen beträgt je Anlage 20 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

 

Die Planungskosten werden von dem Investor getragen.

 

Der Entwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0398/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von Herrn Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Büro PlanForum Nord GmbH, Großenkneten, vorgetragen und erläutert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 97 „Windpark Döhlen“, 3. Änderung, wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek trägt zum Tagesordnungspunkt vor.

 

Beigeordneter Behrens verweist auf die aktuelle Aufstellung der 98. Flächennutzungsplanänderung und erkundigt sich, warum man jetzt noch einen Bebauungsplan aufstellen müsse?

 

Dipl.-Geograf Mrotzek antwortet, dass sich der Bebauungsplan bereits vor der 98. Flächennutzungsplanänderung in Aufstellung befunden hat und man jetzt aus dem Bebauungsplan die Höhenbegrenzung sowie die Begrenzung der Anzahl der Windkraftanlagen herausgenommen hätte. Die Alternative zur Weiterführung des Verfahrens wäre eine Aufhebung gewesen. Hier hat man sich allerdings für eine Weiterführung des Verfahrens entschieden, da dies einfacher ist.

 

Beigeordneter Behrens fragt, ob es unerheblich sei, wie groß die Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt werde.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass dies miteinander vereinbar sei. Die Vorschriften im aktuellen Plan seien noch mit den Änderungen im Baugesetzbuch kompatibel.

 

Ratsherr Wendt fragt, warum hier noch alte Karten genutzt werden würden. Der Schweinestall, der bereits im Plangebiet gebaut wurde, sei nicht auf der Karte verzeichnet.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek äußert, dass es sich hier um eine Planung handele, die bereits 2016 begonnen wurde und die Kartengrundlage daher aus dem Zeitraum stamme. Es sei grundsätzlich eine Kostenfrage, ob man die Kartengrundlage dann regelmäßig korrigieren lasse. Eine Katasteraktualisierung sei allerdings möglich. Die Frage stellt sich nur nach der Notwendigkeit.

 

Beigeordneter Behrens teilt mit, dass er von der Planung noch nicht ganz überzeugt sei. Er würde sich allerdings für den Bebauungsplan aussprechen.

 

 

Ratsfrau Rowold nimmt an der Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.