Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Baugebiet „Großenkneten – Greve“ sind sämtliche Grundstücke erfolgreich vermarktet worden.  Da die Nachfrage an Baugrundstücken weiterhin sehr hoch ist, soll die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Großenkneten fortgeführt werden.

 

In zentraler Lage konnten zwei Flächen erworben werden, die ursprünglich als Erweiterungsflächen für den angrenzenden Friedhof vorgesehen waren. Um eine Wohnbebauung zu ermöglichen, wurden die bisher im Flächennutzungsplan als „Grünfläche Friedhof“ dargestellten Flächen in „Wohnbauflächen“ umgewandelt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird zudem ein möglicher Lückenschluss zwischen der Straße „Greve“ und dem Schießstand des Schützenvereins Großenkneten vorbereitet. Der bisher als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Bereich wurde daher ebenfalls in „Wohnbauflächen“ sowie im Bereich des Schießstandes in „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ geändert.

 

Im Jahr 2006 wurde der Flächennutzungsplan mit der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes neu bekannt gemacht. Seitdem sind zahlreiche Änderungen wirksam geworden. Um eine aktuelle Gesamtübersicht zu erhalten, soll der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch diese Änderung erfährt, nach § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt gemacht werden.

 

Die Planzeichnung zur 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0404/2021-2026 als Entwurf beigefügt.

 

In der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren. Gleichzeitig wurden die Behörden um Stellungnahme gebeten.

 

Die von den Behörden und Privaten vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0404/2021-2026 beigefügt.

 

Dipl.-Geograf Joachim Mrotzek, Büro PlanForum Nord GmbH, Großenkneten, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 95. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Großenkneten – Am Schoolpad“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sollen durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Der Bürgermeister führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek stellt die Planung vor.

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden en’ bloc abgestimmt.

 

Mitglied Reise weist darauf hin, dass er die Festsetzungen bezüglich der Einfriedung zum Friedhof genau richtig finde.

 

Beigeordneter Behrens fragt, ob der Anpflanzstreifen, der durch die Gemeinde angelegt wird, auch auf die Kompensation angerechnet werden würde.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek bejaht dies.

 

Beigeordneter Behrens erkundigt sich weiter, ob es möglich sei, die Festsetzung im Bebauungsplan zu korrigieren. Er verweist hier auf den Pflanzstreifen, da dort abgängige Gewächse wieder nachzupflanzen seien.

 

Mitglied Reinkober teilt mit, dass die Gemeinde verpflichtet sei, dies zu kontrollieren über das Pflanzgebot welches im Bebauungsplan festgesetzt sein müsste.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass das Pflanzgebot im Bebauungsplan enthalten sei.

 

Bürgermeister Schmidtke betont, dass eine Kontrolle regelmäßig/unregelmäßig stattfinden wird. Bei Verstößen gegen das Pflanzgebot würde aufgefordert werden, hier nachzubessern und gegebenenfalls eine Ersatzvornahme vorgenommen.

 

Mitglied Reinkober empfiehlt eine artenschutzrechtliche Prüfung, da diese nicht verzichtbar sei. Der Friedhof sei zwar vorher als Bebauungsplan ausgewiesen worden, allerdings sei dies noch etwas anderes als ein allgemeines Wohngebiet. Er empfiehlt daher dringend eine artenschutzrechtliche Prüfung. Außerdem teilt er mit, dass die Verlegung der Wasserleitung geprüft werden sollte. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Kosten dafür so exorbitant hoch seien im Gegensatz zu den Erschließungskosten des restlichen Gebietes. Gegebenenfalls könne man die Kosten für die Verlegung der Leitung ja auch auf die Erschließungskosten draufschlagen.

 

Bürgermeister Schmidtke teilt dahingehend mit, dass wir es dabei belassen wollen, die Baugrenze nach hinten zu versetzen. Der Teil des Grundstücks würde ebenfalls mit verkauft. Eine Prüfung der Kosten für die Verlegung der Wasserleitung sagt er dennoch zu.

 

Mitglied Reinkober teilt mit, dass die Begrünung von Dächern mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden solle genauso wie die Verpflichtung von Photovoltaikanlagen. Außerdem solle man auch Reihenhäuser zulassen und nicht nur Einzel- und Doppelhäuser. Die Grundflächenzahl solle zudem höhergesetzt werden.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek teilt mit, dass eine Dachbegrünung in den örtlichen Bauvorschriften festgesetzt sei. Es sei grundsätzlich möglich, die Grundflächenzahl noch zu ändern, dies liege in der Hand der Ausschussmitglieder.

 

Stellv. Mitglied Hilsemer fragt nach, ob es nicht möglich sei, die Straße zu verkleinern. Dann könne man zumindest 2 m bei den Grundstücken wieder gut machen.

 

Dipl.-Geograf Mrotzek verweist darauf, dass die Verkehrsfläche 8 m breit sei. Die Straße an sich wäre kleiner. In diesem Raum müssten durchaus auch Parkplätze, Begrünung und anderes untergebracht werden. Daher sei die Breite von 8 m notwendig, zumal das ganze Gebiet im nördlichen Teil über den südlichen Teil erschlossen werden würde.

 

Bauamtsleiter Wedermann weist zudem daraufhin, dass die Versorgungsleitungen neben die Straßen gelegt werden müssten. Auch dahingehend sei die Breite der Straße notwendig.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich, ob eine Erhöhung der Grundstücke zum Efeuweg hin möglich sei, damit das Oberflächenwasser nicht dort hinlaufen würde.

 

Bauamtsleiter Wedermann teilt mit, dass es eine Versickerungsfläche im nördlichen Bereich gebe, die vollkommen ausreichend sei. Die Entwässerung aus dem Efeuweg würde erfolgreich in das Regenrückhaltebecken im Bürgerpark verlaufen.