Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Heidkämpe“, aufgestellt. 

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

 

Die derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche in Huntlosen, Bereich „Heidkämpe“, soll der Nachverdichtung von Wohnbebauung im südwestlichen Teil und des Gewerbes im nordöstlichen Teil dienen. Zudem besteht ein erhöhter Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen in Huntlosen.

 

Damit soll ein Lückenschluss zwischen dem angrenzenden Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 81A „Huntlosen – Gewerbegebiet Sannumer Straße“ und dem Allgemeinen Wohngebiet Bebauungsplan Nr. 86 „Östlich Westerburger Weg“ erfolgen.

 

Die Flächen sollen nach Änderung des Flächennutzungsplanes als „Gewerbliche Baufläche“ und als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden.

 

Ein Übersichtsplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0413/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich soll die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Heidkämpe“, aufgestellt werden. 

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Auf die Sitzungsbeiträge zu Tagesordnungspunkt 10 wird verwiesen.