Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Für die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Floating-PV Ahlhorn- West“ wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge einer autonomen Energieversorgung greifen immer mehr Unternehmen auf die Möglichkeiten der Installation von Photovoltaikanlagen zurück. Sowohl im Hinblick auf die Notwendigkeit der Nutzung regenerativer Energien wie auch einer grundsätzlichen Reduktion der CO²-Emissionen erscheint dieser Schritt sinnvoll.

 

Die Firma Gräper plant, auf dem firmeneigenen Abbausee für Kalksandstein eine schwimmende Photovoltaikanlage (Floating-PV) zu installieren. Derzeit wird die Fläche im Bebauungsplan Nr. 61 „Sandabbauflächen Kalksandsteinwerk Gräper“ als Fläche für Abgrabungen und Wasserfläche mit der Zweckbestimmung „See“ dargestellt. Die Fläche wurde zuvor für die Sandgewinnung genutzt und umfasst eine Seefläche von ca. 18 ha mit einem umlaufenden ungenutzten Wildnisstreifen.

 

Auf dem künstlich angelegten See soll eine Solarfläche mit einer Größe von 13 ha und einer Leistung von 18 Megawatt Peak (MWp) auf einer schwimmenden Unterkonstruktion entstehen. Die Anlage kann pro Jahr etwa 15.300 MWp Strom produzieren und bedeutet für die Firma neben der erheblichen Einsparung bei den Stromkosten eine jährliche CO²-Einsparung von ca. 8.415 t.

 

Derzeit wird die Fläche im Flächennutzungsplan als „Wasserfläche“ und der Uferbereich als „Grünfläche“ dargestellt. Der Bereich wird zukünftig als Sondergebiet (SO) Floating-PV dargestellt. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Ein Übersichtsplan des Geltungsbereiches ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0412/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Floating-PV Ahlhorn-West“ wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Auf die Sitzungsbeiträge zu Tagesordnungspunkt 12 wird verwiesen.