Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die neue Geschäftsordnung für den Partnerschaftsausschuss wird beschlossen.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung für den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten in der Fassung vom 09.03.1994, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 23.09.2002, außer Kraft.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten besteht seit dem Jahr 1994. Seine Aufgabe ist die Förderung der internationalen Partnerschaften zwischen der Gemeinde Großenkneten und ausländischen Gemeinden, besonders auf kulturellem, sportlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Der Partnerschaftsausschuss ist kein Ausschuss nach § 71 NKomVG.

 

Die Satzung aus dem Jahr 1994 hat seitdem nur geringfügige Änderungen erfahren und ist in Teilen nicht mehr zeitgemäß.

 

Eine Kleingruppe aus der Mitte des Partnerschaftsausschusses hat die Satzung nunmehr überarbeitet und daraus den Entwurf einer Geschäftsordnung für den Partnerschaftsausschuss erarbeitet.

 

Die Synopse, die die bisherige Satzung sowie den Entwurf der Geschäftsordnung gegenüberstellt, ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0392/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Geschäftsordnung des Partnerschaftsausschusses der Gemeinde Großenkneten in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Gleichzeitig tritt die Satzung für den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Großenkneten in der Fassung vom 09.03.1994, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 23.09.2002, außer Kraft.

 

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke trägt zur Sach- und Rechtslage vor.