Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem beigefügten 1. Ergänzungsvertrag mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen für die Kindertagesstätte „Zur Bullerbäke 6“ wird rückwirkend zum 01.04.2023 zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

 

Aufgrund der hohen Nachfrage an Kindergarten-Betreuungsplätzen im Ortsteil Huntlosen wurde als Übergangslösung eine fünfte zusätzliche Gruppe beim ev. Kindergarten Huntlosen geschaffen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/0129/2021-2026 wird verwiesen. Zum 01.04.2023 wurde diese als Regel-Vormittagsgruppe mit einer Betreuungszeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr eingerichtet. 

 

Für die Übernahme der Trägerschaft dieser Gruppe ist mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen, vertreten durch die Gemeinsame Kirchenverwaltung, Regionale Dienststelle Delmenhorst/Oldenburg-Land (RDS), eine vertragliche Vereinbarung in Form eines Ergänzungsvertrages zu treffen. Dieser Vertrag ist redaktionell an die bereits bestehenden Trägerverträge mit den ev.-luth. Kirchengemeinden angepasst. Aufgrund erforderlicher Absprachen zu einzelnen Vertragsregelungen konnte der Vertragsentwurf erst jetzt abgestimmt werden.

 

Der Entwurf des Ergänzungsvertrages ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0370/2021-2026 beigefügt.

 

Neben den grundlegenden Bestimmungen ist insbesondere die Verwaltungskostenumlage, also die für die Verwaltung der Gruppe zu zahlenden Verwaltungskosten, Gegenstand des Vertrages (§ 7).

 

Abweichend zu den bisherigen Regelungen wird als Verwaltungskostenumlage für die neue Gruppe nicht mehr ein Pauschalsatz je genehmigtem KiTa-Platz i.H.v. 190,00 €, sondern nunmehr 6% der Fachpersonalkosten dieser Gruppe erhoben. Diese Verwaltungskosten sollen künftig für alle Einrichtungen von ev. KiTa-Trägern erhoben werden, die sich nicht dem Verbund der ev.-luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land „evkita doll“ anschließen.

 

Die voraussichtlichen Verwaltungskosten für diese Gruppe betragen entsprechend einer Hochrechnung der Personalkosten für das Jahr 2023 (9 Monate) 6.075,00 €. (Zum Vergleich: nach der bisherigen Regelung wären 25 Plätze x 190,00 € = 4.750,00 €, für 9 Monate somit 3.562,50 € an Verwaltungskostenpauschale angefallen).

 

Die Festlegung verschiedener Berechnungsgrundlagen für die Verwaltung der Plätze wird verwaltungsseitig als nicht glücklich angesehen. Die Kirchenverwaltung hat auf Anfrage jedoch mitgeteilt, dass die veränderte Verwaltungskostenpauschale für die Deckungsfähigkeit der Verwaltungskosten erforderlich und daher keine andere Regelung möglich sei.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem 1. Ergänzungsvertrag für die Übergangsgruppe mit der Festlegung der geänderten Verwaltungskostenumlage von 6 % der Fachpersonalkosten zuzustimmen.

 

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke trägt zur Sach- und Rechtslage vor.

 

Ratsfrau Johannes teilt mit, dass die SPD-Fraktion diese schnelle Lösung begrüße. Den Wermutstropfen der gestiegenen Kosten müsse man wohl oder übel schlucken.