Beigeordneter Behrens:

 

Aktuell liegt der Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ erneut aus. Ich bitte um Mitteilung, warum dies der Fall ist und ob die bislang geäußerten Einwendungen gegen den Bebauungsplan weiterhin Bestand haben.

 

Bürgermeister Schmidtke:

 

Dazu erhalten Sie über eine Protokollanmerkung weitere Informationen.

 

 

Protokollanmerkung:

 

Der Bebauungsplan liegt ihm Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB erstmalig aus. Vorgebrachte Einwendungen gegen andere Bauleitplanverfahren haben keinen Bestand. Der Bebauungsplan ist einzeln zu betrachten. Sollte es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Einwendungen gegen die zweite und dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 geben, sind diese innerhalb der Frist vorzubringen. Diese Frist läuft noch bis einschließlich 24.07.2023. Analog wurde für den Bebauungsplan Nr. 75 „Gewerbe- und Industriegebiet Ahlhorner Heide“ so verfahren.