Beschluss: mehrheitlich beschlossen

7 Ja  2 Nein  0  Enthaltungen

 

Beschluss:

 

Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb am „Grünen Weg 4“ die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten Biogas umzustellen.

 

Die an die geplante Anlage angrenzende Biomasseanlage ist nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig und soll der Stromerzeugung für die neue Anlage dienen. Die Rohgaserzeugung des Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. N m³ pro Jahr begrenzt werden. Hierzu findet sich eine Regelung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“.

 

Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Da künftig im Geltungsbereich die Errichtung von Baukörpern, die im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biomethan, Speicherung und Verarbeitung der anfallenden Nebenprodukte sowie der Energieversorgung der Anlage dienen, geplant ist, erfolgt eine Neuausweisung als Sondergebiet (SO) „Biomethan“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 

Der Vorentwurf ist der Vorlage Nr. BV/0481/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Planungsbüro Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ wird als Vorentwurf angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Herr Nockemann, Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, stellt die Planung vor.

 

Mitglied Reinkober fragt, ob der Durchführungsvertrag der Politik zur Kenntnis vorgelegt werden würde.

 

Bürgermeister Schmidtke bejaht dies.

 

Zudem stellt Mitglied Reinkober die Frage, ob die Gesamthöhe von 45 m erforderlich sei.

 

Herr Nockemann erläutert hierzu, dass aufgrund der Behältergröße und der ebenfalls erforderlichen Anlageteile die Höhe notwendig sei.

 

Mitglied Reinkober möchte weiter wissen, wie die Kompensation geregelt sei.

 

Herr Nockemann antwortet, dass die Kompensation durchaus auch im Durchführungsvertrag geregelt werden könne.

 

Stellv. Bürgermeister Giese äußert seine Bedenken, denn es gebe ungefähr 17 bis 18 Anlagen im Gemeindegebiet. Weitere Anträge auf Bauleitplanung könnten folgen. Daher würde die SPD-Fraktion geschlossen gegen diese Planung stimmen. Man äußere seine Bedenken ebenfalls hinsichtlich der anfallenden Verkehre.

 

Ratsherr Hüsers verweist darauf, dass die gesamten Rahmenpunkte festgelegt wurden. Zum Beispiel das Netzwerk, das die Familie Wilke für die Gaseinspeisung bilden müsse. Benachbarte Betriebe müssten eingebunden werden. Er führt als Beispiel die Stadt Wildeshausen an. Dort würden ebenfalls Netzwerke zur Gaseinspeisung gegründet werden. Wenn man jetzt nicht reagiere, würden die Anlagen verschwinden, da sie aus der Förderung fallen würden.

 

Beigeordneter Wilke schließt sich der Meinung von Ratsherr Hüsers an und kann die Bedenken der SPD-Fraktion nicht nachvollziehen.

 

Ratsherr Wendt teilt mit, dass es gerade im Bereich der Biogasanlagen viele Entwicklungen gegeben habe und sich vieles geändert habe. Einzelne Anlagen können eine Gaseinspeisung überhaupt nicht leisten, daher sei ohnehin ein Netzwerk notwendig. Dies sei ja auch in einem Durchführungsvertrag zu regeln. Außerdem sei es ihm lieber, wenn die Wirtschaftskraft in der Gemeinde gestärkt würde.

 

Beigeordneter Faß teilt mit, dass er sich über die aktuellen Entwicklungen sehr freuen würde, da es vor allem am Anfang für die Familie Wilke sehr schwer gewesen sei.

 

Ausschussvorsitzende Naber gibt den Vorsitz des Planungs- und Umweltausschusses an den stellv. Vorsitzenden Wendt ab und teilt mit, dass sie im Hinblick auf die Planung für die Biogasanlage der Meinung sei, dass hier ein Fass aufgemacht werden würde, dass sich nicht mehr verschließen lasse. Es gebe jetzt kein Zurück mehr, wenn weitere Anlagenbetreiber auf die Gemeinde zukommen würden. Auch dann würde sie für eine Planung stimmen im Sinne einer Gleichbehandlung. Sie sei am Anfang nicht dafür gewesen, dieses Projekt zu unterstützen, da jedoch grundsätzlich mehrheitlich dafür gestimmt werde, werde sie jetzt dafür stimmen, da sie der Familie Wilke nichts verbauen wollen würde.

 

Stellv. Vorsitzender Wendt gibt den Vorsitz an Ratsfrau Naber zurück.

 

Stellv. Bürgermeister Giese teilt mit, dass seine Entscheidung bzw. die Entscheidung der SPD-Fraktion nicht gegen die Familie Wilke sei, sondern dass es lediglich um das Prinzip gehe.