Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes und der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist der Beschlussvorlage BV/0468/2021-2026 beigefügt.

 

Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes, insbesondere durch höhere Gewerbesteuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen, um 7.457.800 € auf 10.231.500 €.

 

Im Finanzhaushalt sind nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 11.330.000 € geplant. Eine Kreditermächtigung sowie Änderungen bei den Steuer- und Gebührenfestsetzungen sind weiterhin nicht vorgesehen. Aufgrund von Veränderungen im Stellenvolumen und in der Stellenbewertung ist ein Nachtragsstellenplan erforderlich. Er ist Bestandteil des Nachtragshaushaltsplanentwurfes.

 

Da die Straßensanierungskosten stark gestiegen sind und die gemeindliche Haushaltslage gut ist, beantragt die CDU-Fraktion eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Haushaltsjahr 2023 um 750.000 €. Der Antrag ist der Beschlussvorlage BV/0468/2021-2026 beigefügt. Um weitere Maßnahmen nach der Straßenprioritätenliste durchführen zu können, wurde der Ansatz der investiven Straßenbaumaßnahmen im Nachtragshaushaltsentwurf um 650.000 € und der Straßenunterhaltungsansatz für Reparaturen und kleinere Instandsetzungen um 100.000 € erhöht.

 

Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplanentwurf sowie dem Bericht zum Nachtragsstellenplanentwurfes hingewiesen. Dort sind die wesentlichen Veränderungen einzeln aufgeführt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt zur Sach- und Rechtslage aus.

 

Ratsfrau Haake merkt an, dass man im ersten Corona-Jahr 2020 über die Weiterentwicklung des Haushaltes philosophiert hätte. Man könne über die jetzige Haushaltslage dankbar und froh sein. Es seien Mehreinnahmen in der Grundsteuer zu verzeichnen und es seien hohe Investitionen möglich. Es stünden jedoch auch finanzielle Herausforderungen vor der Tür. Sie erkundigt sich, wie der zeitliche Ablauf bei der Umsetzung der Grundsteuerreform sei. Zudem möchte sie wissen, wie der Sachstand bei der Umsetzung des Digitalpaktes sei.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide erstellen würden. 70 % seien für Großenkneten bereits erstellt worden. Mit aussagefähigen Werten sei Ende 2024 zu rechnen. Dann wäre der Hebesatz für das Jahr 2025 zu berechnen. Bezüglich des Digitalpaktes seien Ausgaben und Einnahmen im Rahmen einer zusätzlichen Förderung im Nachtragshausalt berücksichtigt worden. Aktuell befinde sich der jetzige Förderantrag jedoch auf der Warteliste. Zuvor habe eine Abfrage nach den benötigten Materialien bei den Schulen stattgefunden. Zusätzlich sei im Nachtragshaushalt eine zusätzliche Stelle für den Bereich „Digitalisierung“ vorhanden. Diese umfasse einen prozentualen Anteil von 50 % für das Rathaus und 50 % für die Schulen.

 

Ratsherr Hüsers erläutert, dass es sich um einen hervorragenden Nachtragshaushalt handele. Die Bedenken der Gruppe wurden bereits im Fachausschuss erläutert. Man würde dem Nachtragshaushalt nun trotzdem zustimmen. Er halte die veranschlagten Gelder für die Straßensanierung für nicht richtig. Es seien zunächst planbare Daten notwendig. Er danke der Verwaltung für die Vorlage des Finanzberichtes für das erste Halbjahr 2023. Er bittet darum, mögliche Abkürzungen im Rahmen einer Legende zu erläutern. Dem Bericht sei zu entnehmen, dass bis zum 30.06. lediglich Ausgaben im Bereich der Straßensanierung im mittleren fünfstelligen Bereich getätigt worden seien. Aus seiner Sicht müssten die Investitionsmittel in Höhe der Abschreibungskosten veranschlagt werden. Dies würde auch beim Landkreis Oldenburg so gehandhabt werden. Ein Haushalt müsse planbar sein. Die Gruppe werde vorsorglich einen Antrag für den Haushalt 2024 stellen, dass man Mittel für Straßenunterhaltung analog zu den Abschreibungen ansetzen solle.

 

Ratsfrau Naber merkt an, dass im Finanzausschuss eigentlich alles durchdiskutiert worden sei. Planbarer als über eine Prioritätenliste wäre die Straßenunterhaltung aus ihrer Sicht nicht möglich. Auf dieser Grundlage wurde auch der Antrag auf weitere Mittel gestellt. Sofern keine Mittel im Haushalt vorhanden seien, könnten auch mögliche Vorarbeiten nicht beginnen. Dies hätte die Verzögerung von möglichen Ausschreibungen zur Folge. Im Gespräch sei auch gewesen, den Ansatz dauerhaft zu erhöhen. Die Gemeinde sei nun einmal für die Unterhaltung der Gemeindestraßen zuständig. Die finanziellen Möglichkeiten seien gegeben. Das Geld solle auch vernünftig eingeplant und ausgegeben werden.

 

Ratsherr Rykena erklärt, dass eine gute Haushaltslage bestehen würde. In anderen Kommunen sei dies nicht der Fall. Es sei nicht selbstverständlich. Der Haushalt wurde wie in den vergangenen Jahren solide vom Kämmerer Horst Looschen geplant. Mögliche Maßnahmen sollen jetzt umgesetzt werden. Eine Vorausschau auf die kommenden Jahre sei schwierig. Der Vorschlag der CDU-Fraktion sei daher gut.

 

Ratsherr Reineberg erklärt, dass auch die SPD-Fraktion dem Nachtragshaushalt zustimmen werde. Man nehme die positive Entwicklung zur Kenntnis. Auch der Antrag der CDU-Fraktion stoße auf Zustimmung. Im Haushaltssystem der Kommunen sei alles schwer nachzuvollziehen. Es gebe die Vorgabe, dass ein ausgeglichener Haushalt vorhanden sein müsse. Die Gelder müssten zur Abwicklung der Prioritätenliste eingeplant werden.