Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0


Sach- und Rechtslage:

 

Die Erschließung des Neubaugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ hat begonnen. Für die öffentliche Straße ist eine Straßenbezeichnung zu vergeben. Nach der bisherigen Praxis hat hierfür der jeweilige Bürgerverein ein Vorschlagsrecht. Die Dorfgemeinschaft Halenhorst wurde daher um einen Vorschlag gebeten.

 

Es wird die Bezeichnung „Am Wäldchen“ vorgeschlagen.

 

Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßenbezeichnung hat der Bürgerverein berücksichtigt, einen Namen zu finden, der bisher in keiner Weise im gesamten Gemeindegebiet vergeben worden ist. Hierdurch soll eine Verwechslung mit anderen Ortsteilen ausgeschlossen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem Vorschlag der Dorfgemeinschaft zu folgen und folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die neue Gemeindestraße im Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst – östlich Vor der Reihe“ wird die Straßenbezeichnung „Am Wäldchen“ vergeben.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt zur Sach- und Rechtslage aus.

 

Beigeordneter Faß merkt an, dass die Neubenennung von Straßen derzeit weniger nach alten Akten erfolgen würde. Alte Flurbezeichnungen oder urtypische Angaben für Siedlungen sollten hierzu berücksichtigt werden, damit diese nicht verloren gehen. Diese stellen häufig Hinweise auf alte Arbeitsvorgänge dar. Wenn sich die Dorfgemeinschaft für diesen Namen entschieden habe, so sei das in Ordnung. Zukünftig solle jedoch auf die Verwendung von alten Bezeichnungen hingewiesen werden.

 

Bürgermeister Schmidtke erklärt, dass er diesen Hinweis bereits im letzten Verwaltungsausschuss vernommen habe. Zukünftig werden die Dorfgemeinschaften bei der Namensvergabe auf eine mögliche Unterstützung durch den Beigeordneten Faß hingewiesen.