Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.

 

Die beigefügte 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.


Sach- und Rechtslage:

 

Die Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Großenkneten wurden letztmalig für die Jahre 2020 bis 2023 neu kalkuliert.

 

Aufgrund gestiegener Betriebskosten sowie des Fehlbetragsausgleichs für die Jahre 2020 – 2022 ist es erforderlich, die Gebühr neu zu kalkulieren.

 

Der Maßstab für die Gebühr ist die Straßenfrontläge der zu reinigenden Grundstücke. Nach der Veranlagung aller Grundstücke beläuft sich der Gesamtmaßstab der Frontmeter auf 33.325 m. Nach der Kalkulation ergeben sich ab dem 01.01.2024 für die Straßenreinigung in der Gemeinde die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:

 

Reinigungsklasse 1 (Wohnsiedlungen):                 2,00 €/m (bisher 1,65 €/m)

Reinigungsklasse 2 (Durchgangsstraßen):                            1,50 €/m (bisher 1,25 €/m)

Reinigungsklasse 3 (Wildeshauser Straße):                         1,15 €/m (bisher 0,95 €/m)

 

Der nicht umlagefähige Kostenanteil für Reinigung bei Park- und Grünanlagen, Straßenkreuzungen und Einmündungen, Verkehrsinseln und ähnlichen dem Verkehr dienenden Anlagen ist nach § 52 Abs. 3 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit 25 % zu berücksichtigen.

 

Um bei der Straßenreinigung eine Kostendeckung zu erreichen, ist es deshalb erforderlich, dass die Gebühren in den Reinigungsklassen 1 bis 3 angehoben werden.

 

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr und die 9. Änderungsatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0503/2021-2026 beigefügt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, der Gebührenkalkulation zuzustimmen und die als Anlage beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten (Straßenreinigungsgebührensatzung) zu erlassen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke stellt die Änderungen der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vor.

 

Beigeordneter Behrens fragt nach, ob es einen Fehlbetragsausgleich aufgrund von höheren Energiekosten gebe.

 

Erster Gemeinderat Looschen benennt die Fehlbeträge der einzelnen Jahre und bestätigt, dass höhere Energiekosten hauptursächlich waren.