Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.


Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes mit der Haushaltssatzung, dem Vorbericht und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 ist der Beschlussvorlage-Nr. BV/0505/2021-2026 beigefügt.

 

In dem Haushaltsplanentwurf sind die durch den Nachtragsentwurf geänderten Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsentwurf weist im Ergebnishaushalt durch höhere Transferaufwendungen ein Defizit von 3.767.900 € aus. 

 

Die Hebesätze wurden unverändert für die Grundsteuer A und B in Höhe von 360 % sowie der Gewerbesteuer in Höhe von 380 % berücksichtigt.

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 52.349.300 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 34.233.300 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 18.116.000 € verbleibt. Eine Kreditermächtigung ist nicht vorgesehen und daher nicht eingeplant, da noch ausreichend liquide Mittel vorhanden sind.

 

Des Weiteren wird auf den detaillierten Vorbericht zum Entwurf verwiesen.

 

Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes werden in der Sitzung im Einzelnen vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Die vorgestellten Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Kämmerer und Erster Gemeinderat Looschen stellt den Vorentwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 anhand einer Präsentation vor.

 

Ratsherr Martens erkundigt sich nach der Begründung des Landkreises Oldenburg für die Kreisumlage in Höhe von 37,5 v.H. Er möchte wissen, ob es sich dabei um Investitionen handele.

 

Erster Gemeinderat Looschen erläutert, dass der Landkreis Oldenburg im Ergebnishaushalt, der maßgebend sei, ein größeres Defizit berechnet habe.

 

Ratsherr Martens bedankt sich vorab für die Ausführungen. Die Planungskosten seien sehr hoch angesetzt. Er fragt, ob man diese nicht reduzieren könne.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass bereits durch Investoren versucht werde, die Kosten zu senken, jedoch sei die Verwaltung auf die Planer angewiesen.

 

Beigeordneter Behrens fragt, ob es sich bei den für 2024 und 2025 geplanten Investitionen für den Breitbandausbau um die Verbesserung der vorhandenen Anschlüsse oder um neue Anschlüsse im Außenbereich handele.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass es sich um neue Anschlüsse im Außenbereich handele. Der Landkreis Oldenburg wisse noch nicht, wann die Beträge abgerufen werden.

 

Beigeordneter Behrens merkt an, dass im Vorbericht der Fehlbedarf des Ergebnishaushaltes nicht korrekt angegeben sei.

 

Ratsfrau Naber erkundigt sich, bis wann Ergänzungen für den Haushalt eingereicht werden müssten.

 

Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass diese bis spätestens 23.10.2023 vorliegen müssten, wenn sie in der Sitzungsvorlage der Fachausschüsse berücksichtigt werden sollen.