Sitzung: 02.11.2023 Schul- und Sportausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0515/2021-2026
Beschluss:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen, mit der Ergänzung, dass beim Produkt „Förderung des Sports“ (P1.421000) zusätzlich 5.000 € für die Sportförderung berücksichtigt werden, zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 09.10.2023 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2024 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0515/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes I und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I – Haupt-, Personal und
Schulverwaltung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des
Entwurfs
Grundschulen P1.211000 34
Graf-von-Zeppelin-Schule P1.216000 35
(Oberschule)
Inklusion P1.243000 36
Förderung des Sports P1.421000 42
Eigene Sportstätten P1.424000 43
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 49 + 50
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann hat mit Schreiben vom 18.10.2023 (Eingang: 23.10.2023) beantragt, dass zusätzliche 5.000 € für die Sportförderung zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister kann sich der Begründung des Antrages anschließen.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0515/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen mit der Ergänzung, dass beim Produkt „Förderung des Sports“ (P1.421000) zusätzlich 5.000 € für die Sportförderung berücksichtigt werden, wird zugestimmt.
Sitzungsbeiträge:
Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtsanlage ein.
Erster Gemeinderat Looschen berichtet über die Produkte und Maßnahmen des Verwaltungsentwurfes.
Ratsherr Rykena erkundigt sich, welcher Personalaufwand sich im Produkt „Eigene Sportstätten“ wiederfinden würde.
Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass dort anteilig Personalkosten für die Bereiche „Reinigung, Hausmeister und Bauhof“ hinterlegt seien. Es beinhalte u. a. das Mähen der Sportflächen. Dieses Mähen werde nicht mehr von den Vereinen übernommen.
Beigeordnete Grotelüschen erkundigt sich nach dem investiven Ansatz „Investitionszuschüsse Sportvereine“. Dort gebe es einen Antrag des FC Huntlosen. Sie möchte wissen, was mit den nicht ausgegebenen Haushaltsresten geschehe.
Erster Gemeinderat Looschen erklärt, dass entsprechende Haushaltsreste gebildet und ins neue Haushaltsjahr übernommen werden können. Es bestehe eine Förderquote in Höhe von 20 %.
Ratsherr Beelage erkundigt sich, ob dieser Betrag gedeckelt sei.
Erster Gemeinderat Looschen merkt an, sofern eine mögliche Förderung den Haushaltsansatz übersteigen würde, würde eine entsprechende Entscheidung der Politik vorgelegt werden, um den Ansatz zu erhöhen.
Beigeordnete Grotelüschen erklärt, dass bei größeren Maßnahmen eine politische Entscheidung eingeholt werde.
Ratsherr Ohms merkt zum Antrag der Gruppe an, dass mit der Erhöhung des Haushaltsansatzes die allgemeine Inflation abgefedert werden solle. Die Sportvereine müssten weiter unterstützt werden. Er bittet um Zustimmung zu dem gestellten Antrag.
Ratsherr Beelage erkundigt sich, ob die zusätzlichen 5.000 € prozentual auf die Sportförderrichtlinien und die Förderung der Bewirtschaftungskosten aufgeteilt würden.
Bürgermeister Schmidtke erklärt, dass eine Aufteilung zu je 50 % erfolgen werde.