Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Ein neuer Feuerwehrbedarfsplan wird zeitnah erstellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Vergabeverfahren hierzu durchzuführen und ein Büro mit der Erstellung zu beauftragen.


Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Sie können dazu eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen, diese ist jedoch in Niedersachsen nicht verbindlich vorgeschrieben.

 

Bereits im Jahr 2018 wurde die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes beauftragt.  Der Rat hat den Feuerwehrbedarfsplan in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen. Dieser umfasst die erforderliche personelle und sächliche Ausstattung und deren zeitliche Umsetzung bis zum Jahr 2025. Eine Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes wäre ab 2025 erforderlich.

 

Aus der Mitte des Rates wurde hinsichtlich der anstehenden hohen Investitionen für den Brandschutz und der gemeindlichen Entwicklungen angeregt, bereits jetzt den Feuerwehrbedarfsplan zu aktualisieren.

 

Die Kosten hierfür werden auf etwa 20.000,00 € geschätzt, die zusätzlich bereitgestellt werden müssten. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens ist ein geeignetes Büro auszuwählen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Grundsatzbeschluss zu fassen, dass ein neuer Feuerwehrbedarfsplan erstellt wird. Gleichzeitig sollte er ermächtigt werden, das Vergabeverfahren hierzu durchzuführen und ein Büro mit der Erstellung zu beauftragen.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Ratsfrau Jähnke spricht sich aufgrund der zwei großen anstehenden Investitionen für die Beschlussempfehlung aus.

 

Gemeindebrandmeister Schnitger merkt an, dass ein komplett neuer Plan von einem unabhängigen neuen Fachbüro mit räumlicher Distanz erstellt werden solle. Er bringt zum Ausdruck, dass die komplette Erneuerung des Feuerwehrbedarfsplanes von Grund auf an ein großes Anliegen der Feuerwehr sei.

 

Ratsherr Reineberg bestätigt für die SPD-Fraktion, der Beschlussempfehlung zu folgen. Ebenfalls spricht er sich dafür aus, dass der Feuerwehrbedarfsplan dann verbindlich umgesetzt werde.

 

Ratsfrau Jähnke betont, dass aus ihrer Sicht ebenfalls wichtig sei, den Feuerwehrbedarfsplan als verbindliche Grundlage für Entscheidungen zugrunde zu legen. Sie regt deswegen an, dass darauf geachtet werde, die Freiwillige Feuerwehr bei der Erstellung intensiv mit einzubinden.

 

Bürgermeister Schmidtke macht deutlich, dass sich die Verbindlichkeit des Feuerwehrbedarfsplanes zukünftig nur daraus ergeben könne, dass sich die Politik an diesen bei den Entscheidungen halte. Er erläutert, dass sich die bevorstehenden Investitionen aufgrund der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes verzögern würden. Für die Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplanes müsse der Zeitraum von circa acht Monaten eingeräumt werden. Ein entsprechender neuer Feuerwehrbedarfsplan könne im besten Fall im dritten bzw. vierten Quartal 2024 politisch beraten und beschlossen werden.

 

Ratsherr Lahrmann führt aus, dass aufgrund der in den letzten Jahren hinzu gekommenen Aufgaben er für die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann der Beschlussempfehlung zustimmen werde, da es wichtig sei, dass ein externer Experte entsprechende Bedarfe festlege.

 

Nachdem der Ausschussvorsitzender Martens den Vorsitz an die stellvertretende Ausschussvorsitzende Jähnke abgegeben hat, berichtet er über ein Gespräch mit der Ortsfeuerwehr Sage, bei dem sich in der Diskussion das Erfordernis der Erneuerung des Feuerwehrbedarfsplanes ergeben habe. Die gemeinsame Entscheidung zu diesem Zeitpunkt für eine Neuaufstellung des Feuerwehrbedarfsplanes sei aus seiner Sicht förderlich für die Akzeptanz innerhalb der Feuerwehr. Er spreche sich somit ebenfalls klar dafür aus, dass ein neuer Sachverständiger für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu gewinnen sei. Anschließend übernimmt er wieder den Vorsitz.

 

Gemeindebrandmeister Schnitger bestätigt ebenfalls, dass die Neuerstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu diesem Zeitpunkt aus seiner Sicht richtig sei.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende Martens über die Beschlussempfehlung abstimmen.